Keine Besserstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes für frühere Soldatinnen/Soldaten der Bundeswehr

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

11 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass für frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr die Besserstellung zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und damit die §§ 9 und 10 des Gesetzes über die Versorgung für die früheren Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) ersatzlos gestrichen werden und damit keine Besserstellung mehr bei der Erlangung eines Arbeitsplatzes im öffentlichen Dienst erfolgt.

Begründung

Das Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sieht insbesondere in den §§ 9 und 10 vor, dass auf Antrag ein Eingliederungs- und Zulassungsschein an jene ausgestellt wird, die im unmittelbaren Anschluss an ihr Wehrdienstverhältnis Beamte werden wollen und das für diesen Personenkreis bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bei den Einstellungsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen oder entsprechenden durch Tarifbeschäftigte zu besetzenden Stellen mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände jede sechste Stelle bei der Einstellung für den einfachen und mittleren Dienst und jede neunte Stelle bei der Einstellung für den gehobenen Dienst sowie von den durch Tarifbeschäftigte zu besetzenden freien, frei werdenden und neu geschaffenen Stellen des Bundes, der Länder, der Gemeinden (Gemeindeverbände) mit mehr als 10 000 Einwohnern sowie anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen oder entsprechenden durch Angestellte zu besetzenden Stellen mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände jeweils jede zehnte Stelle innerhalb der Entgeltgruppen 1 bis 9a oder P 5 bis P 10 und 9b bis 12 oder P 11 bis P 16 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst oder der entsprechenden Vergütungsgruppen anderer Tarifverträge vorbehalten werden müssen, wenn diese Stellen nicht einem vorübergehenden Bedarf dienen. Diese Regelungen sind nicht mehr zeitgemäß und begünstigen Soldatinnen und Soldaten ungerechtfertigt bei der Suche nach einem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Diese Regelung läuft darüber hinaus dem Anspruch der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG) zuwider, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Dies wird durch die Regelungen des SVG unterlaufen und ist nicht mehr zu rechtfertigen. Die Regelungen sind daher ersatzlos zu streichen. Damit wird auch ein sachgemäßer Beitrag zur Entbürokratisierung geleistet.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 25.06.2022
Sammlung endet: 29.07.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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