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Iris Spranger (Senatorin für Inneres und Sport), Joe Chialo (Senator für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt), Timo Rohwedder (Geschäftsführer Olympiastadion Berlin GmbH
Die Konzerte von Rammstein sollen stattfinden. Auch in Berlin.
Derzeit verlangen diverse Petitionen, dass die Konzerte in Berlin abgesagt werden. Nach dem derzeitigen Stand der Sachlage gibt es keine offizielle Verurteilung von Herrn Lindemann durch ein Gericht.
Sachlage:
Bei Gericht liegen derzeit keine Anklagen von Opfern vor, sondern nur von unbeteiligten Dritten.**
In Vilnius gab es keine Aufnahme eines Verfahrens aufgrund der Vernehmung eines Zeugen und Analyse von Daten und Dokumenten keine objektiven Tatsachenbeweise für die Aussagen von Shelby Lynn.**
Zudem legen die Aufnahmen von Shelby Lynn nach einem Rechtsgutachten ein Unfallgeschehen ohne Fremdeinwirkung als wahrscheinlichste Ursache nahe.**
Wir leben in einem Rechtsstaat und hier gilt das Rechtsstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 3 GG, Artikel 28 Abs.1 GG in Verbindung mit Artikel 6 der EMRK (Europäischen Menschenrechtskonvention). Artikel 6 Abs. 2 der EMRK lautet ausdrücklich:
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Zudem findet die Unschuldsvermutung auch in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ihre Grundlage. Darin heißt es:
„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“
Somit muss gewährleistet werden, dass Herr Till Lindemann seinen Beruf bis zur Verurteilung durch ein Gericht weiterhin ausführen kann. Sowie uneingeschränkt die Rammstein GbR.
Ebenfalls werden durch eine unberechtigte Vorverurteilung und somit Absage von Konzerten mehrere Arbeitsplätze in Gefahr gebracht. ***
Bei den Konzerten werden in Berlin durch ein Awareness Team für Sicherheit gesorgt, Aftershow Partys etc. sind ebenfalls nicht vorgesehen. ****
Zudem kann jede Person und vor allem Frauen, die sich nicht sicher fühlen, dem Konzert fernbleiben, bzw. ihre Eintrittskarte nach Belieben anderweitig verkaufen. Wie sich zeigt, sind Abnehmer zu finden. Man bleibt also nicht auf den Karten sitzen, falls man die Befürchtung hatte und diese weiterverkaufen möchte. *****
Wir sprechen hier ausdrücklich an, dass natürlich jede Form von sexueller Gewalt von uns verurteilt wird.
** Quelle: Presseerklärung zu Till Lindemann, Schertz Bergmann Rechtsanwälte, 26.06.2023
https://www.google.com/amp/s/www.presseportal.de/pm/amp/62754/5543913
*** Eigene Annahme, Auflistung Kosten: So viel verdient Rammstein mit nur einem Konzert, Focus 16.06.2023
https://www.focus.de/kultur/musik/rammstein-2-millionen-euro-pro-konzert-das-verdient-die-band_id_196304199.html
**** Quelle: Twitter, Iris Spranger, 07. Juni 2023
https://twitter.com/Innensenatorin/status/1666447119299883008?s=20https://twitter.com/Innensenatorin/status/1666447119299883008
Olympiastadion Berlin - Sonstige Hinweise
https://olympiastadion.berlin/de/termin/rammstein-18-07-2023/
***** bspw. fanSALE, Rammstein Berlin 2023 -
Tickets verkaufen
https://www.fansale.de/fansale/tickets/alle/rammstein/526 oder auch eventime.de
Себеп
a) Wir glauben an einen Rechtsstaat und es darf nicht durch eine Hetzkampagne "Recht gesprochen" werden. Nur Gerichte dürfen das.
b) Existenzen dürfen nicht ohne eine gerichtliche Verurteilung vernichtet werden, nur aufgrund von Hetzkampagnen und dadurch einer entstandenen Hetzjagd.
c) Weiterhin soll mündigen Personen, insbesondere Frauen weiterhin die Möglichkeit erhalten bleiben, um selbstbestimmt zu handeln und zu entscheiden. Nach dem Gesetz ist auch eine Frau mit 18 Jahren voll rechts- und geschäftsfähig. Dies kann nicht in Abrede gestellt werden. Somit kann es nicht sein, dass ein Besuch von Konzerten und Veranstaltungen für Frauen eingeschränkt wird.
Wir beziehen uns hier auf das Grundgesetz, Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.