Petition richtet sich an:
Bürgermeister Andrea Ernhofer
Die Kindergärten in Kösching sollen ihre Ferien im August/September versetzt durchführen. Die derzeitige Planung, in den Sommerferien 2017 alle Kindergärten für 3 Wochen zu schließen, muss überdacht und geändert werden.
Begründung
Für Alleinerziehende oder Familien, in denen beide Elternteile berufstätig sind, ist es organisatorisch nicht machbar, da in der Arbeitswelt kein grundsätzlicher Urlaubsanspruch während den Schulferien besteht.
Der Gesetzgeber hat im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) §22a Abs. 3 Satz 2 (http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/22a.html) dazu festgelegt: Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ... eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.
Mit der gleichzeitigen Schließung der Kindergärten im Sommer wird diese Betreuungsmöglichkeit kaum realisierbar sein.