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Keine Hobby-Jagd in Baden-Württemberg

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Die Landesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, ein ökologisch fundiertes und stärker an den Belangen des Tierschutzes ausgerichtetes Jagdgesetz in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Ansatzweise ist das mit dem vorliegenden Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) gelungen. So wird die Baujagd auf Füchse und Dachse eingeschränkt (nur noch am Kunstbau möglich), Hunde und Katzen dürfen nur noch in Ausnahmefällen mit Genehmigung getötet werden, die Verwendung von Totschlagfallen wurde eingeschränkt, Schüsse in Vogelschwärme sind nicht mehr erlaubt und im März/April gilt eine weitgehende Jagdruhe.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zur Durchführungsverordnung (DVO) wird deutlich, dass sich insgesamt aus der Sicht des Tierschutzes nur sehr wenig ändert. Der Entwurf zur Jagdverordnung enthält nach wie vor zahlreiche Tierarten, die ausschließlich aus reinem Freizeitinteresse getötet werden. Sie werden nicht gegessen und sie verursachen weder nenneswerten volkswirtschaftlichen noch ökologischen Schaden.

Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf die anstehende Durchführungsverordnung zu JWMG nicht nach ideologischen Aspekten und den Freizeitinteressen einer Bevölkerungsminderheit, sondern allein nach Erkenntnissen aus der Wildtierforschung jagdunabhängiger Wissenschaftler und Institutionen auszurichten.

Im Sinne des Tierschutzgesetzes fordern wir eine Aussetzung von generellen Jagdzeiten für alle Tierarten, die in der Regel nicht oder kaum verzehrt werden (z.B. Beutegreifer) und eine Harmonisierung und Kürzung der Jagdzeiten für Schalenwild (Wildschweine, Rehe, Hirsche, u.a.).

Selgitus

§ 10 Jagdzeiten Wir fordern alle Jagdzeiten insgesamt zu harmonisieren, keine gesonderten vom Alter oder vom Geschlecht der Tiere abhängigen Jagdzeiten auszuweisen und die Jagd am Gemeinwohl und ökologischen Kriterien auszurichten. Für die meisten in der DVO aufgeführten Jagdzeiten gibt es keinen vernünftigen, nicht einmal einen ökologischen oder epidemiologischen Grund.

Mit der Festlegung von Jagdzeiten für nahezu alle auch bislang jagdbaren Arten tragen Bündnis 90/Die Grünen das zu Grabe, was sie vor über 20 Jahren ins Grundgesetz eingebracht haben: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Durch lange oder wie z.B. für Wildschweine ganzjährige Jagdzeiten werden alle bejagten Tiere dauerhaft beunruhigt und infolgedessen scheu. Dies führt zu einem permanenten Vermeidungsverhalten den Menschen gegenüber. Als Folge werden viele sonst tagaktive Arten nachtaktiv und ziehen sich an deckungsreiche Orte zurück.

Für den Bürger bedeutet dies, dass er kaum in der Lage ist Wildtiere zu beobachten. Für den Waldnaturschutz und für die Forstwirtschaft (keine natürliche Verjüngung, Baumverjüngung nur hinter kostenintensiven Zäunen) hat dies zu Folge, dass sich die wiederkäuenden Paarhufer (z.B. Rehe) in deckungsreichen Waldbereichen konzentrieren. Da sie als Wiederkäuer auf fortlaufende Nahrungszufuhr angewiesen sind, schädigen sie dort intensiv den Baumbestand.

Hinsichtlich der Wildschweinpopulation stellt sich die Frage, ob diese trotz oder wegen der Jagd im Allgemeinen und der angewandten Jagdmethoden im Besonderen so hoch ist. Ständige Eingriffe zerstören das Sozialgefüge und führen kombiniert mit Futtermittelausbringung dazu, dass sich auch bereits junge Wildschweine ganzjährig fortpflanzen. Die beträchtlichen Energiemengen, die durch Lockfütterungen in die Natur eingebracht werden, verringern die winterliche Mortalitätsrate zudem beträchtlich. Eine Bejagung zwischen April bis Juli führt zu einer massiven Störung der Fortpflanzung zahlreicher, auch seltener Arten. Insbesondere die Jagd im Mai ist extrem störungsintensiv und führt z.B. zu Brutabbrüchen auch seltener Vogelarten.

  1. Rotwild, 2. Damwild, 3. Sikawild, 4. Rehwild, 5. Gamswild, 6. Muffelwild, 7. Schwarzwild Wir fordern: Die Jagdzeit für Schalenwild sollte ausschließlich die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember umfassen.

Begründung: Die Reduzierung der Jagdzeit für Schalenwild auf drei Monate im Herbst/Winter eines Jahres führt insgesamt zu einer Reduzierung des ansonsten kontinuierlichen Jagddrucks. Alle Wildtiere hätten dann die Möglichkeit, ihre Jungtiere unbeeinträchtigt von ganzjähriger jagdlicher Beunruhigung aufzuziehen. Mit einer entsprechenden Reduzierung der Jagdzeiten für Schalenwild würde die DVO einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Natur einschließlich der Belange des Tierschutzes leisten. Dennoch wäre die Möglichkeit der jagdlichen Nutzung dieser Tierarten nicht signifikant eingeschränkt, da im vorgeschlagenen Zeitraum auch bisher die meisten Tiere getötet werden.

Während im September z.B. Ricken teilweise noch ihre Kitze versorgen, sollte spätestens zum 1. Januar die für viele Tiere harte Winterzeit berücksichtigt werden. Die Jagd in den Wintermonaten führt gerade bei Schalenwildarten zu Verletzungen und zu hohem Energieverlust, der dann zum Teil durch Pflanzenverbiss kompensiert wird.

  1. Dachs Wir fordern: keine Jagdzeit für den Dachs

Es gibt keine ökologischen, ökonomischen oder epidemiologischen Gründe, den Dachs überhaupt flächendeckend zu jagen. Die Dachsjagd hat keine nachhaltige Wirkung auf die genannten Faktoren – es handelt sich in den meisten Fällen um reine Spaß-Jagd. Eine Verwertung der Tiere findet nur in den seltensten Fällen statt. Jungdachse bleiben in vielen Fällen 12 Monate und länger im Familienverbund. Dadurch ist auch das Töten von erwachsenen Tieren unter dem Gesichtspunkt des Elternschutzes kritisch zu betrachten. Die Tiere leben in einem festen Sozialgefüge, welches auch die Reproduktion nachhaltig einschränkt. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es vollkommen untragbar, bereits ab dem 1. Juni eines Jahres den Jungtieren am Bau nachzustellen und dieses Gefüge zu stören.

  1. Fuchs Wir fordern: keine Jagdzeit für den Fuchs

Es gibt keine ökologischen, ökonomischen oder epidemiologischen Gründe, den Fuchs überhaupt flächendeckend zu jagen. Die Fuchsjagd hat keine nachhaltige Wirkung auf die genannten Faktoren und trägt auch nicht nachhaltig zu einer Bestandsregulierung bei. Der Fuchs wird in der Regel nicht verwertet. Wie bei den Dachsen halten wir eine Störung der Tiere bereits während der Aufzucht am Bau für inakzeptabel. Fuchsjagd ist in der Regel nichts als „Freizeit-Schießen“. Gerade zu den Rotfüchsen gibt es seit Jahrzehnten etli

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Im Harz , in Niersachsen allg -im Osnabrücker Land ist der Schaden der Maeuse und Ratten an Fortskulturen schon so gross geworden das Maeusegift in den Wald getragen werden muss ..Hantervirus bedroht immer öfters besonders Osnabrücker ..Überall nehmen die Schaedlinge zu weil die Prädatoren verfolgt gefangen und getötet werden --Auch Landwirte stöhnen über die Nagerzunahme ...Es ist dringend angezeigt eine Schonzeit für Marder Fuchs und Reiher auszurufen statt noch zusätzlich die rückständige Fallenjagd zu erlauben Wer beaufsichtigt denn wie mit den gefangenen Tieren verfahren wird ?

Lassen wir mal die Vegetarier zum Teil und die Veganer außen vor, so hat der Rest dieser selbsternannten Tierschützer doch regelmäßig ein Stück Fleisch auf dem Teller, welches von einem Tier stammt, dass kein natürlicheres Leben und keinen schöneren Tod hinter sich hat als unser aller Wild. Siehe hierzu auch den Bericht im Greenpeace-Magazin 6/2011.

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