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Petition is addressed to: Horst Seehofer, Abgeordneter unseres Stimmkreises
I. An der Paar und an der Weilach soll ein überregionaler Hochwasserschutz durchgeführt werden. Die Oberlieger sollen verpflichtet werden in ihrem Gemeindebereich selbst Hochwasserschutz zu betreiben, indem sie Retentionsraum schaffen. II. Im Stadtbereich sollen keine bis zu 2m hohe Betonmauern entlang der beiden Flüsse gebaut werden. Stattdessen sollen nur die Schwachstellen im Stadtinneren durch z.B. Aufschüttungen usw. beseitigt werden. III. Das Hochwasser soll vor Schrobenhausen im „Goachat“ zurückgehalten werden und nicht wie geplant im bewohnten Bereich aufgestaut. IV. Eigenschaft der Auenlandschaft sowie der Naturschutz im „Goachat“ sollen verbessert werden. V. Grundwassersicherung soll betrieben werden. VI. Das Nadelöhr an der „Altendorfstraße“ in Mühlried soll beseitigt werden, indem man den Rollgraben und den Schönewiesgraben nach der Altendorfstraße in die Paar einmünden lässt. VII. Die ursprüngliche Paar soll wieder geflutet (mit 3m³/sek.) und somit der Beschluss der Bayerischen Landesregierung von 1981/82 endlich umgesetzt werden. VIII. Das Flussbett der Paar soll ausgeräumt werden ( = Schlamm und Ablagerungen entfernen), um mehr Raum für das Wasser zu schaffen. IX. Die Weilach an der Pfaffenhofenerstraße soll durch ein Wehr reguliert werden, damit das Wasser bei Hochwasser kontrolliert nach Mühlried eingelassen werden kann.
Reason
Hochwasserschutz in Bayern: „Breite vor Höhe“ - Hochwasserschutz für Schrobenhausen und nicht in Schrobenhausen. - Für den Bau der bis zu 2m hohen Betonmauern entlang der Weilach und der Paar werden Bäume, Büsche,.. und damit unzählige Lebensräume zerstört. - 12 Pumpstationen im Stadtbereich verursachen hohe Kosten im Unterhalt und die Funktionalität ist nicht gewährleistet. - Im Stadtbereich wird die Fließgeschwindigkeit der Paar durch den technischen Hochwasserschutz stark erhöht. - Überschwemmungsgebiete dürfen nicht im Stadtgebiet ausgewiesen werden. - Die Paaraue „Goachat“ vor der Stadt durch den Wasserrückhalt aufwerten, sonst droht Austrocknung und Verlandung. - Herstellungskosten von ca. 10 Mio. € plus X und die Langzeitfunktion der Drainagen und Pumpschächte ist nicht gewährleistet (z.B. bei Stromausfall oder Versandung der Drainagen). Die Kosten für den Unterhalt des technischen Hochwasserschutzes wurden bisher nicht beziffert!
Petition details
Petition started:
11/16/2014
Petition ends:
01/15/2015
Region:
Neuburg-Schrobenhausen
Topic:
Environment
News
-
Petitionsempfänger antwortet nicht
on 12 Oct 2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Stellungnahme des STAMAS - Teil 3
on 17 Nov 2015Mein Kommentar:
Grundwasserproblem ist Angelegenheit des Grundeigentümers
Auszug aus dem Schreiben:
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
(Wenn man so etwas schreibt, dann sollte man wissen, dass beim letzten Hochwasser das Grundwasser ca. 1,20m unter GOK war. Hier wird das Hochwasser zum Grundwasser gemacht und somit zum Problem des Grundeigentümers. Eine größere Verarsche gibt es wohl kaum.)
Das 5 seitige Schreiben der Staatsregierung ist zum Teil von der Realität sowie der Plausibilität meilenweit entfernt.
Zudem schreibt das Ministerium Gegebenheiten, die vom Regierungsmitglied im Ausschuss vollkommen anders interpretiert wurden.
Alle aufgeführten 6 Themenbereiche sind im Inhalt uns bekannt und stammen aus dem Schriftverkehr der letzten 10 Jahre. Sie sind den heutigen Gegebenheiten nicht angepasst.
Bei der Doktorarbeit spricht man von „ Plagiats“
Fazit: Solche Verfahrensweisen fördern die Verdrossenheit der Bürger und tragen zum Vertrauenslust zur Politik und dessen Vertreter bei.
Ein kleiner Lichtblick im gesamten Vorgang war die Tätigkeit von Herrn Dr. Magerl (GRÜNE) der seine Aufgabe gründlich und neutral erledigte. -
Stellungnahme des STAMAS - Teil 2
on 17 Nov 2015-4-
4. Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat"
Als ökologische Ausgleichsmaßnahme zu den Hochwasserschutzmaßnahmen
soll die Alte Paar als Fließgewässerlebensraum reaktiviert werden, was zu einer
deutlichen Verbesserung des Naturschutzes im "Goachat" beiträgt. Es ist
beabsichtigt, diese Ausgleichsmaßnahmen vorzuziehen und schnellstmöglich
umzusetzen, sobald ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt. Diese ökologischen
Maßnahmen im "Goachat" haben jedoch keine Auswirkungen auf den Hochwasserschutz.
5. Betrieb einer Grundwassersicherung
Grundsätzlich dürfen sich die Jetzt vorhandenen Verhältnisse bzgl. des
Grundwassers durch Hochwasserschutzmaßnahmen nicht verschlechtern. Die
Auswirkungen des Hochwassers auf das Grundwasser wurden in der Planung
ausreichend untersucht. Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung
gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch
kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach
wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen
bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
6. Beseitigung des Nadelöhrs in Mühlried
Die Auswirkungen der hier geforderten Verlegung der Einmündung des Rollgrabens
und des Schönewiesgrabens wurden im Rahmen der Planungen zum
Hochwasserschutz in Schrobenhausen untersucht. Die hydraulische Berechnung
ergab jedoch, dass die Auswirkungen insbesondere in den bebauten Bereichen
sehr gering sind, aber zusätzliche kostenintensive Maßnahmen verur-
sachen würden. Aus diesem Grund wurde dieser Aspekt nicht weiter in der
Planung verfolgt.
-5-
7. Flutung der ursprünglichen Paar
Wie unter Punkt IV dargelegt, soll die "Alte Paar" reaktiviert werden. Dazu soll
oberhalb einer alten und zwischenzeitlich aufgelassenen Wehranlage eine
Ausleitung von Wasser aus dem Paarkanal erfolgen. Die Alte Paar soll bei
Mittelwasser der Paar zusätzlich mit einer Wassermenge von 500 1/s beaufschlagt
werden. Das Wasser wird über eine Ausleitung mit Dammbalkenverschluss
in einen Graben zur Alten Paar geleitet. Der zwischenzeitlich verlan-
dete Graben wird zu diesem Zweck entsprechend ausgebaut. Dieses Vorhaben
stellt einen Gewässerausbau dar, der im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens
wasserrechtlich mit behandelt wird.
Wesentliche Auswirkungen auf die Hochwassersituation in Schrobenhausen
sind durch diese Maßnahme jedoch nicht zu erwarten, da bereits Jetzt die
Paar bei größeren Hochwasserereignissen unterhalb von Hörzhausen über
die Ufer tritt und breitflächig in der ursprünglichen Paaraue abfließt.
8. Ausräumung des Flussbetts der Paar
Grundsätzlich ist festzustellen, dass an der Paar eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung
im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der fachlichen
Notwendigkeit erfolgt. Für eine über die ursprüngliche Gewässerbetttiefe hinausgehende
"künstliche" Eintiefung der Paar wäre ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren
durchzuführen. Die zusätzliche Eintiefung hätte u. a. zur
Folge, dass die Standsicherheit der Brückenbauwerke sowie der Ufermauern
in Schrobenhausen nicht mehr gewährleistet wäre. Da das Paarwasser bei
großen Hochwasserereignissen ohnehin breitflächig in der Paaraue abläuft,
und von dem verhältnismäßig flachen Abflussgefälle unterhalb von Schrobenhausen
beeinflusst wird, sind durch kostspielige Räumungsmaßnahmen im
Flussschlauch zudem keine wesentlichen Auswirkungen auf die Hochwasser-
Situation in Schrobenhausen zu erwarten.
-6-
9. Regulierung der Weilach durch ein Wehr an der Pfaffenhofenerstraße
Auch diese Möglichkeit der Ableitung des Hochwassers der Weilach über eine
Flutmulde wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt untersucht.
Aus zwei Gründen musste diese Alternative jedoch abgelehnt werden.
Die Weilach macht an dieser Stelle einen Knick nach Nord-West, da eine Hügelkette
den direkten Abfluss nach Norden behindert. Dies bedeutet aber,
dass für die geforderte Ableitung die Hügelkette durchquert werden müsste,
was technisch zwar möglich, aber sehr aufwendig ist. Im Vergleich zum Ausbau
im Ort ist diese Variante absolut unwirtschaftlich und wegen der benötigten
Grundstücke (Länge der Flutmulde ca. 3 km, Breite der Flutmulde ca.
40 m) auch unrealistisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Scharf MdL
Staatsministerin
Mein Kommentar:
Grundwasserproblem ist Angelegenheit des Grundeigentümers
Auszug aus dem Schreiben:
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserführung gegenüber dem bestehenden Zustand sind daher nicht zu erwarten. Jedoch kann in den von Hochwasser geschützten Bereichen das Grundwasser nach wie vor bis auf Geländeoberkante ansteigen. Der Schutz vor hohen Grundwasserständen bleibt daher Aufgabe des Grundeigentümers.
(Wenn man so etwas schreibt, dann sollte man wissen, dass beim letzten Hochwasser das Grundwasser ca. 1,20m unter GOK war. Hier wird das Hochwasser zum Grundwasser gemacht und somit zum Problem des Grundeigentümers. Eine größere Verarsche gibt es wohl kaum.)
Das 5 seitige Schreiben der Staatsregierung i
Debate
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