Region: Germany

Keine Preiserhöhungen bei Festpreisverträgen für Erdgas

Petitioner
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
19 19 in Germany
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  1. Launched June 2022
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Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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Keine Preiserhöhung bei Festpreisverträgen für Erdgas durch staatlichen Eingriff in bestehende VerträgeGasvertriebe und deren Kunden konnten im Rahmen der Vertragsfreiheit zwischen Lieferverträgen mit mehrjährigen Festpreisen und solchen mit kurzfristiger Preisanpassung entscheiden. Solide geführte Vertriebe sichern sich mit vergleichbar langer Preisbindung bei ihren Vorlieferanten ab, oder mit Terminkontrakten. Staatliche Eingriffe zur Preiserhöhung in Festpreisverträgen sollen unterbleiben.

Reason

Teile der Gaswirtschaft haben sich unzureichend abgesichert und fordern nun Sonderrechte zur Veränderung von Festpreisverträgen mit ihren Kunden. Für die Mehrzahl der Gaslieferungen besteht schon deshalb kein Bedarf an staatlichen Eingriffen, weil (1) eine Preiserhöhung nach billigem Ermessen durch einseitige Erklärung zulässig ist, (2) Preisbindungsfristen ohnehin bald auslaufen oder (3) eine ausreichende Absicherung auf der Lieferseite erfolgt ist. Andere Vertriebe haben Kundenbeziehungen vorsichtshalber aufgekündigt, als die Großhandelspreise bereits im Jahr 2021 ansteigen und volatiler wurden oder keine Neukunden mehr angenommen. >Aus Sicht der Endkunden mit Festpreisverträgen wäre es völlig willkürlich, wenn ein Teil von ihnen nun trotzdem Preiserhöhungen aufgedrückt bekäme, wegen Umständen im Einflussbereich ihres Lieferanten oder bei dessen Vorlieferanten, andere nicht. Die Berechtigung zur Preiserhöhung können sie nicht überprüfen. >Würde andererseits allen Gasvertrieben eine derartige Preiserhöhung erlaubt, käme es zu Zusatzgewinnen bei denen, die ihre Bezugsquellen abgesichert hatten. Würde nur den „schlechten“ Vertrieben eine „rückwirkende“ Preiserhöhung erlaubt, wäre das eine Bestrafung der Vertriebe mit solidem Geschäftsmodell und erhöht den moral hazard. Ein scheinbar „gerechtes“ Durchreichen von Preiserhöhungen entlang der Lieferkette wird wegen unterschiedlicher Vertragsregelungen ohnehin nicht gelingen. >Ebenso ungerecht ist es, Gasverbraucher zu bestrafen, die sich mit Festpreisen absichern wollten und dafür ggf. ungünstigere Konditionen im bisherigen Teil der Vertragslaufzeit in Kauf genommen hatten. >Auch ohne staatlichen Eingriff haben Vertriebe die Möglichkeit, ihren Gaskunden zusätzliche Anreize zu geben, den Verbrauch einzuschränken. Sie können z.B. vom bisherigen Verbrauch ausgehen und eine Vergünstigung einräumen, wenn dieser unterschritten wird, die in der Wirkung einem reduzierten oder negativen Grundpreis in Verbindung mit erhöhtem Arbeitspreis gleichkommt. >Ein vertretbarer Staatseingriff wäre allenfalls eine verbindliche Auslegungsregel zu höherer Gewalt und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage in Festpreisverträgen. >Nachdem die Versorgungssicherheit jedenfalls derzeit gewährleistet ist, und etwaige Einschränkungen der Gaslieferungen aus Russland jedenfalls nicht von deutscher Seite betrieben werden, besteht keine Notwendigkeit zu staatlichen Eingriffen in bestehende Verträge. Vielmehr verursachen Eingriffe in die Vertragsfreiheit häufig weitere staatliche Eingriffe. >Sollte es zu Verlusten und im Einzelfall zu Insolvenzen von Gashändlern kommen, ist der Schaden jedenfalls geringer als die Mehrkosten für Endverbraucher im Fall einer allgemeinen Ermächtigung zu Preiserhöhungen. >Auch heute noch werden langfristige Gaslieferverträge angeboten, über 24 Monate. Soll es dafür ebenfalls eine nachträgliche Preisanhebung geben?

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