Uutiset
-
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen bzw. wird nicht weiter verfolgt
ajankohtana 14.1.2016Liebe Unterstützer,
Info zum aktuellen Stand der Pertition:
Inhalt des Schreibens v. Deutschen Bundestag:" Der Deutsche Bundestag hat die Petition beraten und am 18.06.15 beschlossen, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitonsverfahren beendet."
Nach der mir vorliegenden Begründung "...sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, das Anliegen der Petition zu unterstützen. Er empfiehlt deshalb, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte."
Es wird auf das Gestz zur Anpassung der Regelaltersrente an die demographische Entwicklung hingewiesen. Außerdem wäre bereits für besonders langjährig Versicherte durch das sog. RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2014 das Renteneintrittsalter auf das Alter 63 abgesenkt worden.
Ich möchte mich noch einmal ganz herzlich bei allen Unterstützern bedanken und wünsche Ihnen alles Gute.
Viele Grüße
Gerlinde Hölzel
P.S. Auf Wunsch können Sie von mir den gesamten Inhalt der Beschlussempfehlung erhalten. -
Guten Tag liebe Unterstützer,
zunächst einmal wünsche ich Ihnen alles Gute im neuen Jahr.
Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung vom Petitionsausschuss und mich deshalb erneut nach dem Stand der Bearbeitung erkundigt. Immerhin wurde die Petition bereits 2013 eingereicht. Es kommt bei mir langsam der Verdacht auf, dass man die Angelegenheit in Berlin aussitzen möchte. Ich halte Sie auch weiterhin auf dem Laufenden.
Im Zusammenhang mit dem seit dem 01.07.2014 sog. RV-Leistungsverbesserungsgesetz für besonders langjährig Versicherte, ist mir aufgefallen, dass dieses Behinderte erheblich benachteiligt! Das konkrete Beispiel:
laut dem o.g. Gesetz kann jeder, der die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug dieser Rente (45 Jahre) erfüllt hat, bis einschließlich Geburtsjahrgang 1952 mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Danach steigt das Renteneintrittsalter wieder sukzessive an. Da ich 1955 geboren bin, könnte ich demnach mit 63 Jahren und 6 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen. Nun habe ich jedoch auch noch eine Schwerbehinderung von GdB 50. Und genau hier zeigt sich jetzt die Benachteiligung! Als Schwerbehinderte kann ich nämlich erst mit 63 Jahren und 9 Monaten ohne Abschläge in Rente gehen, also 3 Monate später!! Das heißt, beim Zusammentreffen der Anspruchsvoraussetzungen Wartezeit erfüllt und Schwerbehinderung, werden Schwerbehinderte in unangemessener Weise benachteiligt. Ich empfehle Ihnen dringend, Ihre Rentenbescheide dsbzgl. einmal genau anzusehen. Falls Sie auch von der Benachteiligung betroffen sind, sollten Sie reagieren.Ich habe in der Sache bereits eine schriftliche Anfrage an die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Mauerstraße 53 in 10117 Berlin gestellt.
Alles Gute und viele Grüße
Gerlinde Hölzel -
Nachtrag zu meiner Info vom 04.02.2015
ajankohtana 5.2.2015Die Petition befindet sich seit Dezember 2013 beim Petitionsausschuss in Berlin unter folgender Verwaltungs- bzw. Bearbeitungsnummer: Pet 3-18-11-8222-002831. Der Eingang wurde von Frau Irina Michaelis-Weber (Tel: 030-227-37510, email: vorzimmer.pet@bundestag.de) bestätigt. Am 15.04.2014 schrieb Frau Irina Michaelis-Weber zum Stand der Bearbeitung der Petition, dass zu dem Anliegen weitere sachgleiche Eingaben vorliegen, die gemeinsam durch den Deutschen Bundestag behandelt werden sollen. Das Verfahren soll längere Zeit in Anspruch nehmen.