Bölge : Schwandorf

Keine Rodung von bis zu 40ha Wald für das Interkommunale Gewerbegebiet an der A93

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Oberbürgermeister / städtisches Gremium

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Wir lehnen die vom Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet (Stadt Schwandorf, Gemeinden Wackersdorf und Steinberg am See) an der A93 geplante Aufstellung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Form ab. Insbesondere wenden wir uns entschieden gegen eine Rodung des an das Natura 2000-Gebiet / NSG Hirtlohweiher angrenzenden Waldes (Heiligenholz).

  • [1] Gewerbeflächen Autobahnausfahrt A93 / B85 - Um die bereits vorhandene Bebauung im Bereich der Autobahnausfahrt beim Globus können sich ringförmig weitere Gewerbeflächen anschließen können, da dieses Gebiet intensiv landwirtschaftlich genutzt wird und keine Biotop- oder Gehölzstrukturen aufweist.

  • [2] Gewerbe- und Industriefläche Südwest / Heiligenholz - Auf totale Ablehnung stößt dagegen die geplante Rodung und Nutzungsumwandlung des Heiligenholzes im Südwesten des Plangebietes. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb hier 40 Hektar Wald gerodet werden sollen. Wenn die Fläche für die Kommunen tatsächlich unverzichtbar erscheint, sollte diese im Anschluss an die Gewerbeflächen rund um das Autobahnkreuz angeschlossen werden.

Gerekçe

Aus folgenden Gründen ist aus unserer Sicht die Gewerbe-/Industrieansiedlung hier völlig ungeeignet:

  • Der Wald ist ein weiten Teilen vernässt und weist bisweilen größere Moorstandorte auf. Wie soll hier ein solider Bauuntergrund entstehen, wenn nicht durch großflächige Drainagen und Auffüllungen?

  • Der geplante Standort hat keinerlei Anbindung an bestehende Siedlungseinheiten. Hier sehen wir das Anbindegebot verletzt. In jedem Fall sind hier die von der Staatsregierung wieder zurückgenommenen Lockerungen des Landesentwicklungsprogramms zur Anwendung zu bringen.

  • Eine Ansiedlung im Heiligenholz hätte weiträumige Erschließungsstraßen zur Folge, die weitere Flächen zerschneiden und versiegeln.

  • Der Wald ist im Waldfunktionsplan als „Immissionsschutzwald“ dargestellt. Ausgerechnet hier soll dann lärmintensives Gewerbe angesiedelt werden.

Die geplante Bebauung reicht bis auf knapp 100 Meter an das Naturschutzgebiet / Natura 2000-Gebiet „Hirtlohweiher“ heran. Insbesondere aus ornithologischer Sicht handelt es sich hier um ein höchst wertvolles Gebiet mit überregionaler Bedeutung. Die FFH-Vorprüfung selbst schließt Beeinträchtigungen der Vogelwelt nicht aus, v.a. bei lärmsensiblen Arten wie Raufußkauz und Zwergdommel. Abweichend von der FFH-Vorprüfung sind Rohrweihe und Blaukehlchen nicht nur möglicherweise, sondern auch nach Kartierungen des LBV als Brutpaare tatsächlich vorhanden. Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP Bayern) weist das Feuchtgebiet als überregional bedeutsamen Lebensraum aus. Der Hirtlohweiher ist ein wertvolles Amphibienhabitat. Er weist unter anderem große Bestände des Moorfroschs auf. Die Tiere nutzen die umliegenden Wälder auch außerhalb der Laichzeit. Auch im Hinblick auf die Klimadebatte ist es mehr als fragwürdig einen Moorstandort zu bebauen, der bekanntermaßen eine der wirkungsvollsten CO2-Senken ist.

Die für die Erschließung notwendigen Drainagen und Auffüllungen werden sich unmittelbar auf das Schutzgebiet „Hirtlohweiher“ auswirken. Bereits in der Vergangenheit war die Wassersituation dort problematisch, sprich: es war immer wieder zu wenig Wasser vorhanden. Dies würde sich durch die Entwässerung des nördlichen Waldgebietes dramatisch verschärfen.

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Dilekçe detayları

Dilekçe başlatıldı: 01.03.2020
Koleksiyon sona eriyor: 30.04.2020
Bölge : Schwandorf
Konu: Çevre

Haberler

  • Sehr geehrte Damen und Herren Petenten,

    zunächst ist festzuhalten, dass es sich nicht um eine neue Planung handelt.
    Es ist die Überführung eines nicht praktikablen Rahmenplanes der Mitgliedsgemeinden Schwandorf, Steinberg am See und Wackersdorf im Zweckverband in einen Flächennutzungsplan FNP des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet an der A93.

    Der Rahmenplan stammt aus den Anfängen des Zweckverbandes.
    Die Flächen sollten der Einfachheit halber so, wie seit Jahren bekannt, übernommen werden.
    Es ist also keine Überraschung, dass so beplant wird, zumal auch in jeder öffentlich Verbandsversammlung Nachfragen über den Fortgang der Planungen gestellt wurden.
    Wichtig: Aus dem Flächennutzungsplan kann kein Baurecht abgeleitet werden, dies würde ein späterer Bebauungsplan (BP) regeln.
    In einem FNP-Verfahren werden sämtliche Fachstellen, insbesondere die umweltfachlichen, beteiligt.
    Ein FNP muss von der Regierung der Oberpfalz genehmigt werden.
    Grundstücke in einem FNP können verschiedene Eigentümer, so wie hier, haben.

    In den Sitzungen des Zweckverbandes wurde und wird immer auf die Gesprächsbereitschaft hingewiesen.
    Es werden im laufenden Verfahren nicht nur die vorgeschriebenen Beteiligungen durchgeführt, sondern auch Gespräche mit Verbänden und Grundstücksbesitzern, Interessierten, … geführt.
    Von einem Schaffen von vollendeten Tatsachen kann also keine Rede sein.
    Weiters ist festzuhalten, dass im fraglichen Abschnitt des FNP der Zweckverband keinerlei Grundbesitz hat.
    Deshalb können auch keine Rodungen durch ihn veranlasst werden. Anderslautende Befürchtungen werden bewusst lanciert und sind wider besserem Wissens unwahr.

    Der Zweckverband hat derzeit nur nördlich der B85 und östlich der A93 (OMV Tankstelle) Grundbesitz. Die Entwicklungsmöglichkeiten beschränken sich demnach auch auf genau dieses Gelände und auch nur hier wird mit einem BP teilweise im FNP Baurecht geschaffen werden und erschlossen.

    Die Bürgermeister und die Verbandsräte (auch unsere Vorgänger) aus den drei Mitgliedsgemeinden sind sich von je her Ihrer Verantwortung um die Natur bewusst.
    Bereits bei Aufstellung des Rahmenplanes damals wurden entsprechende Gewerbeflächen aus den FNPs der einzelnen Gemeinden auf Anraten der Regierung der Oberpfalz herausgenommen und Ausgleichsflächen beigesteuert.

    Ebenfalls sind sich die Vertreter einig, dass eine Gebietsentwicklung auch finanziell zu schultern sein muss. Eine Erschließung im Unland macht keinen Sinn, wäre auch nicht zu vermarkten.
    Deshalb wurde im Fortgang des laufenden Verfahrens gute Gespräche geführt und bereits erhebliche Teile des dermaleinst geplanten Gewerbegebietes im Süden (nahe Hirthlohweiher) aus der Angebotsplanung FNP herausgenommen.

    Es ist also mehr als deutlich zu sehen: Alle Hinweise, Besorgnisse und Befürchtungen werden ernst genommen. Eine Mitwirkung an der Entwicklung der Heimat besteht mittels Beteiligung im Rahmen der Auslegungen im Verfahren.


    Andreas Feller
    Oberbürgermeister Stadt Schwandorf
    Zweckverbandsvorsitzender

    Harald Bemmerl
    Erster Bürgermeister Gemeinde Steinberg am See

    Thomas Falter
    Erster Bürgermeister Gemeinde Wackersdorf
    Stellv. Zweckverbandsvorsitzender

  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat heute die Gemeinde Schwandorf per E-Mail gebeten, zur Petition "Keine Rodung von bis zu 40ha Wald für das Interkommunale Gewerbegebiet an der A93" Stellung zu nehmen.

Sivil katılımı güçlendirmek için yardımcı olun. Bağımsız kalırken endişelerinizi duyurmak istiyoruz.

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