Bürgerrechte

Keine Straffreiheit durch Deals zwischen Angeklagtem und Ankläger bei erwiesener Schuld

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
38 Unterstützende 36 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

38 Unterstützende 36 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Es darf nicht sein, das Menschen, die ein Verbrechen begangen haben, dies offen zugeben und es dann zu Verhandlungen zwischen Ankläger, Angeklagtem und Gericht kommt, hier den erwiesenen Täter nicht zu bestrafen.

Ist bei einem Angeklagten erwiesen, das er schuldig ist, eine Straftat begangen zu haben, darf er nicht in Absprache mit dem Gericht nur eine Geldstrafe zahlen und sich ansonsten frei kaufen kann. Jeder Täter muss die für die nachgewiesene Straftat gesetzlich vorgesehene Strafe erhalten und auch als vorbestraft gelten.

Begründung

Weil man den Menschen in Deutschland nicht nahe bringen kann, das ein Straftäter, der die Tat begangen hat, durch zwielichtige Deals in der Justiz nicht seine gerechte Strafe erhält und stattdessen eine Summe von x Euro (die nicht mal angemessen ist, weil die konkrete Person im aktuellen Fall wesentlich mehr Geld verdient hat) zahlt und sich damit freigekauft hat, und das obwohl er die Tat eingestanden hat.

Hier muss die Justiz dringend handeln und alle Menschen gleich behandeln. Im konkreten Fall wurde ein Ex-Politiker, der sich mehrfach in verschiedener Hinsicht strafbar gemacht hat, mit einer minimalen Geldstrafe und Einstellung des Verfahrens "belohnt". Das darf es nicht geben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

Der aktuelle Fall zeigt es momentan aktueller denn je: Menschen, die zugegebenermaßen Unrecht getan haben, können sich mit Geld von Bestrafung und Verdacht freikaufen, obwohl sie eingestanden haben, die Tat begangen zu haben.

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