Region: Bayern
Kultur

Keine Tierhaltungsverbote für Circusse in Bayern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerischer Städtetag
59.439 Unterstützende 51.803 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

59.439 Unterstützende 51.803 in Bayern

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Der traditionelle Circus mit Artisten, Clowns und Tieren ist ein erhaltenswertes Kulturgut, das insbesondere auch in Bayern, der Heimat des Circus Krone, verwurzelt ist. In den vergangenen Jahren wird der Circus jedoch bedroht durch eine Vielzahl von Verbotsforderungen. Eine wachsende Anzahl von Städten erlässt Haltungsverbote für bestimmte Tierarten, etwa Raubtiere oder Elefanten, auf kommunalen Plätzen. Nachdem ein bundesweites sogenanntes Wildtierverbot bereits mehrfach mit Hinweis auf hohe Haltungsstandards und staatliche Kontrollen vom Bundestag abgelehnt wurde, wird so „durch die Hintertür“ versucht, Tiere aus dem Circus zu verbannen. Derartige Verbote stehen den Regelungen auf Bundesebene entgegen. Sie machen die Tourneeplanung gerade für Großcircusse immer schwieriger, die auf städtische Plätze angewiesen sind, um großräumige Freigehege für ihren Tierbestand zu errichten.

Zwar haben in Bayern bereits einige Stadträte Tierhaltungsverboten eine Absage erteilt, so z.B. kürzlich Regensburg und Augsburg. Die Debatten gehen jedoch weiter und haben z.B. in Erding und Passau bereits zu Verboten geführt. Unserer Überzeugung nach sind diese Verbote nicht rechtmäßig und berauben die Menschen in Bayern eines Stückes Kultur. Daher fordern wir den Bayerischen Städtetag auf, sich klar gegen kommunale Tierhaltungsverbote für Circusunternehmen zu positionieren und seinen Mitgliedsgemeinden die Ablehnung derartiger Vorhaben nahezulegen.

Begründung

1) Auch sogenannte Wildtiere können im Circus erwiesenermaßen tiergerecht gehalten werden.

Tierhaltungsverbote werden durchweg mit der Behauptung begründet, dass eine tiergerechte Haltung von Wildtieren grundsätzlich in einem reisenden Zirkus nicht möglich sei. Zunächst ist festzustellen, dass die meisten damit gemeinten Tiere über viele Generationen in menschlicher Obhut leben und kaum noch als Wildtiere zu bezeichnen sind. Ihre Haltung war bereits im vergangenen Jahr Gegenstand eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags mit eindeutigem Ergebnis:

„Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängige Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von ,,Wildtieren" im Zirkus nicht nur in Einzelfällen um Tierquälerei handelt bzw. das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist.“

Quelle: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags (24. 09. 2015): Sachstand „Wildtierhaltung im Zirkus“, Aktenzeichen: WD 5 – 3000 – 123/25: http://www.bundestag.de/blob/405890/280668d0fd13788652c3506a36875b8a/wd-5-123-15-pdf-data.pdf

Für eine systemimmanente „Quälerei“ von Wildtieren im Zirkus existieren also keine Belege. Dagegen sind fast alle Wissenschaftler, die sich aufgrund von Vor-Ort-Untersuchungen mit dem Thema beschäftigt haben, zu dem Schluss gekommen, dass eine tiergerechte Unterbringung von Wildtieren in einem reisenden Zirkus sehr wohl möglich ist und in modernen, verantwortungsvollen Unternehmen auch praktiziert wird. Das Training in der Manege habe eine stimulierende Wirkung auf die Tiere und fördere deren körperliche und geistige Fitness. Eine Zusammenstellung dieser Studien finden Sie unter folgendem Link: http://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de/forschung.htm

Folgerichtig wurden von den drei Bundesratsinitiativen für ein bundesweites Wildtierverbot zwei Anläufe bereits mit breiter Mehrheit des Bundestages abgelehnt. 2016 wurde ein dritter Anlauf initiiert, ohne dass sich die Faktenlage seither geändert hätte.

2) Die Tierhaltung im Circus unterliegt hohen Standards und strengen Kontrollen

Die vom Circus einzuhaltenden Haltungsbedingungen sind für jede Tierart in Leitlinien festgelegt, die von einem Expertengremium erarbeitet und vom Bundeslandwirtschaftsministerium herausgegeben wurden. Auf der Grundlage dieser bundeseinheitlichen Regelungen finden in jedem Gastspielort Kontrollen durch die Veterinärämter statt. Als Hilfsmittel dienen dabei die Tierbestandsbücher der Tierhalter und das Zirkuszentralregister, ein Online-Verzeichnis. Das macht den Zirkus zum meist kontrollierten Tierhaltungsbetrieb Deutschlands.

3) Die Menschen möchten Circus mit Tieren sehen

Circus ist eine Unterhaltungsform für alle Altersschichten und sozialen Gruppen, die durch den Reisebetrieb für Menschen aller Regionen zugänglich ist. Das macht ihn in der Kulturlandschaft einzigartig. Die Präsentation von Tierdarbietungen ist ein integraler Bestandteil und wird vom Publikum nach wie vor geschätzt. Das zeigen nicht zuletzt die großen Erfolge klassischer Circusprogramme. Wir möchten hier z.B. an den enormen Erfolg erinnern, den der Circus Krone im vergangenen Herbst bei seiner Tournee durch Bayern hatte (u.a. in Neustadt, Coburg, Lauf, Gunzenhausen, Bayreuth, Amberg, Regensburg). Innerhalb weniger Wochen besuchten Zehntausende die Vorstellungen des wildtierreichsten Zirkus in Deutschland (Elefanten, Löwen, Tiger, Seelöwen, Zebras, Papageien).

4) Kommunale Tierhaltungsverbote sind rechtlich fragwürdig

Die Haltung von Tieren im Zirkus wird durch das Tierschutzgesetz und die Zirkus-Leitlinien auf Bundesebene geregelt. Kommunale Verbote stehen zu den Regelungen des Bundes im Widerspruch und sind deshalb immer fragwürdig. Die renommierte Rechtsanwaltskanzlei Graf von Westphalen hat sich in einem Gutachten mit der Rechtmäßigkeit kommunaler Wildtierverbote befasst und kommt zu folgendem Ergebnis:

„Die beschriebenen kommunalen Wildtierverbote sind - unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Einzelfall - nach unserer rechtlichen Überzeugung rechtswidrig. Derartige Nutzungsbeschränkungen verstoßen gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und widersprechen dem geltenden Tierschutzrecht. (…) Die kommunalen Wildtierverbote verstoßen damit gegen Bundesrecht und sind nicht von der Selbstverwaltungskompetenz des Art. 28 Abs. 2 GG gedeckt.“

Quelle: Gutachten Dr. Ronald Steiling: http://berufsverband-der-tierlehrer.de/wp-content/uploads/2015/05/Rechtswidrigkeit-kommunaler-Wildtierverbote-Kanzlei-Graf-von-Westphalen.pdf


Weitere Informationen:

https://www.lacey-fund.com https://www.tiere-gehoeren-zum-circus.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Tiere gehören zum Circus und können dort nach heutigen Standards auch tiergerecht gehalten und ausgebildet werden. Wer daran noch Zweifel hat, der kann sich selbst überzeugen: Im Circus Krone finden am 15.1. öffentliche kommentierte Raubtierproben statt.

Elefant, Tiger oder Löwe kann ein Zirkus niemals Artgerecht halten, daher gehört das halten von Wildtieren Verboten!

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