736 signatures
Collection finished
Petition is addressed to: Der entsprechende Fachausschuss und/oder die Stadtvertretung / Der Bürgermeister
Die Stadt Glinde beabsichtigt, auf einem bisher nicht bebauten Gewerbegrundstück Am Alten Lokschuppen, direkt angrenzend an eine dichte Wohnbebauung, eine Unterkunft für mind. 80 Menschen zu errichten. (Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.01.2024). Dies läuft der bestehenden Rechtslage zuwider, bzw. ist durch den Bebauungsplan nicht abgedeckt. Es handelt sich um eine Massenunterkunft, die meines Erachtens nach geeignet ist, das Leben der Anwohner nachhaltig negativ zu beeinflussen. Es wurde bereits ein Pachtvertrag über 10 Jahre unterzeichnet. Dabei wurde unter anderem vernachlässigt, dass sich das betreffende Grundstück nicht im zulässigen Zustand befindet. Eine Flächenumgrenzung zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, wurde in der Vergangenheit abgetragen und bisher nicht wiederhergestellt.
Ich erwarte mir von dieser Petition eine neue Überprüfung des Bauvorhabens, insbesondere des geplanten Standorts, mit dem Ziel die Unterkunft an einer geeigneteren Stelle zu errichten.
Reason
Man hat hier im Rahmen der Suche nach Unterkünften für Geflüchtete meiner Meinung nach zunächst vernachlässigt, die betroffenen Bürger rechtzeitig über das Bauvorhaben zu informieren. Gleichzeitig hat man im Rahmen der Planung den Umstand vernachlässigt, dass es sich bei dem geplanten Bauplatz nicht etwa um eine Örtlichkeit in einem losgelösten Gewerbegebiet handelt, sondern dass hier Wohnen und Gewerbe eine Einheit bilden. Eine Einheit, die trotz dichter Bebauung seit nunmehr 13 Jahren problemlos funktioniert. Jetzt möchte die Stadt uns Anwohnern eine dreigeschossige Unterkunft direkt vor die Haustüren setzen, und zwar für mindestens 10 Jahre. Dies mindert den Wert aller anliegenden Immobilien, wird wegen zu vieler Menschen auf zu engem Raum zu Konflikten führen und läuft allem zuwider, was die Menschen zu erwarten hatten, die Häuser in der Arthur-Christiansen-Straße gekauft haben. Insbesondere hat man es im Hinblick auf die beabsichtigte Abweichung vom Bebauungsplan (Ausnahmeregelung für soziale Zwecke) unterlassen, unter Würdigung nachbarlicher Interessen eine Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen zu prüfen.
Es kamen zwischenzeitlich Fragen hinsichtlich unserer Gründe auf. Insofern würde ich einen Punkt gern ergänzen. Und zwar verfügt die Stadt auch über eigene Flächen und Gebäude, deren immerhin soviel Potenzial eingeräumt wurde, dass eine Fraktion hier in Glinde dem Bauausschuss in 2023 vorschlug, den sog. Togohof als Unterkunft für Geflüchtete umzubauen. Dies wurde im November 2023 mit knapper Mehrheit abgelehnt. Im Hinblick auf die aktuelle Situation und die offenkundige Ungeeignetheit des Grundstücks Am Alten Lokschuppen, fordere ich die Politik auf, sich erneut mit der Alternativfläche am Togohof zu befassen. Die negativen Auswirkungen, die die Menschen in der Arthur-Christiansen-Str. zu erwarten haben, stehen im Hinblick auf diejenigen, die mit einem Umbau am Togohof verbunden wären, völlig außer Verhältnis.
Petition details
Petition started:
01/12/2024
Collection ends:
03/11/2024
Region:
Glinde
Topic:
Construction
News
-
-
Herr Zug antwortet
on 02 Apr 2024Sehr geehrter Herr Müller,
das Grundstück „Am alten Lokschuppen 11“ befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 40B. Es handelt sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Die
„Einschränkung“ bezieht sich hierbei auf die Lärmemissionen, die Betriebe zu bestimmten
Zeiten emittieren dürfen. Konkrete Werte gibt der Bebauungsplan mit sogenannten
Lärmkontingenten wieder. Diese Nutzungseinschränkung für das Gewerbegebiet resultiert
aus der unmittelbaren Nähe zur Wohnbebauung wie beispielsweise in der Arthur Christiansen-Straße. Für einen Sichtschutz zwischen Gewerbe und Wohnen soll ein 8m
breiter Anpflanzungsstreifen dienen. Auf die Belange des Wohnens wird weiter durch die
weit abgerückte Baugrenze (11m von der Grundstücksgrenze) Rücksicht genommen.
Eine Wohnnutzung ist gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO je Baugrundstück für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonal oder für Betriebsleiter untergeordnet ausnahmsweise zulässig.
Des Weiteren sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
ebenfalls ausnahmsweise zulässig. Dieser Umstand, dass Anlagen für soziale Zwecke
ausnahmsweise zulässig sind, ermöglich der Stadt die Sonderregelungen des Gesetzgebers
mit § 246 Abs. 10 BauGB in Anspruch zu nehmen. Hier ein Auszug aus dem Gesetzestext:
„(10) Bis zum Ablauf des 31. Dezember 2027 kann in Gewerbegebieten (§ 8 der
Baunutzungsverordnung, auch in Verbindung mit § 34 Absatz 2) für Aufnahmeeinrichtungen,
Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende
von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn an dem Standort Anlagen
für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind
und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen
Belangen vereinbar ist. § 36 gilt entsprechend.
Mit Aufkommen der Flüchtlingskrise 2015 wurden solche Sonderregelungen bereits kurze
Zeit später vom Gesetzgeber eingeführt. Die Stadt hat bereits von diesen Sonderregelungen
Gebrauch machen müssen. Denn auch die Häuser am „Schlehenweg“ als auch die
Mobilheime „Am Berge/Willinghusener Weg“ konnten aufgrund der Sonderregelungen nach
§ 246 BauGB genehmigt werden, in dem Befreiungen vom jeweiligen Bebauungsplan
zugelassen wurden.
Aufgrund anderer fehlender schnell verfügbarer Flächenalternativen muss die Stadt auf die
Befreiungsmöglichkeiten nach § 246 BauGB zurückgreifen. Noch schwieriger zu nutzen, sind
Flächen im unbeplanten Außenbereich, wie beispielsweise am Willinghusener Weg
gegenüber dem Friedhof. Aus genehmigungsrechtlicher Sicht sind Standorte im überplanten
Innenbereich denen im Außenbereich vorzuziehen, also dort wo es einen bestehenden
Bebauungsplan gibt.
Des Weiteren muss der Zugriff auf Flächen für die Stadt möglich sein. Bislang wurde
versucht auf eigene Flächen der Stadt zurückzugreifen. Doch das Angebot an städtischem
Eigentum ist stark begrenzt. Daher müssen nun andere Flächen geprüft werden. Nicht
überall besteht die Möglichkeit eines Erwerbs oder einer Anmietung. Bei dem besagten
Grundstück Am alten Lokschuppen war der/die Eigentümer:in zu einer Vermietung an die
Stadt bereit. Ein Verkauf wurde abgelehnt.
Jede/r private Bauherr:in hätte auf dem Grundstück einen Beherbergungsbetrieb errichten
können, wie sie bereits in der Umgebung vorhanden sind. Es lagen bereits
Entwicklungsideen von privaten Investoren für die Errichtung von Beherbergungsbetrieben
vor.
Da eine konkrete Planung derzeit noch nicht vorliegt, können Einzelheiten zum geplanten
Bauvorhaben noch nicht definiert werden. Im Rahmen der Baugenehmigung werden auch
die nachbarlichen Belange berücksichtigt. Beispielsweise wird durch die Ausrichtung von
Gebäuden und die Anzahl der Unterkunftsmöglichkeiten Einfluss auf die nachbarliche
Verträglichkeit genommen. Aktuell liegt eine konkrete Planung für das Vorhaben jedoch noch
nicht vor. Der vorgeschriebene Sichtschutz wird hergestellt werden, wie es der B-Plan
festsetzt.
Somit hält sich die Stadt Glinde an die gesetzlichen Vorgaben und sieht keinen Grund von
dem Vorhaben auf dem Grundstück Am alten Lokschuppen 11 Abstand zu nehmen. Sofern
eine Detailplanung vorliegt, beabsichtigt die Verwaltung die Anwohnenden zu einem
weiteren Bürgerdialog einzuladen.
Mit freundlichen Grüßen
Rainhard Zug
Bürgermeister -
Erinnerung: Stellung nehmen
on 02 Apr 2024Liebe Unterstützende,
openPetition hat die Gemeinde Glinde heute daran erinnert, zur Petition "Keine Wohnbebauung im Gewerbegebiet Am Alten Lokschuppen" Stellung zu nehmen.
Debate
Unsicherheit und Diebstahl wird zunehmen
Fast jede(r) betont Notleidenden - hiermit meine ich nicht die wirtschaftliche Situation derer - helfen zu wollen. Doch kaum eine(r) möchte Unterkünfte - für beispielsweise Kriegsflüchtige - vor der eigenen "Tür" haben; nur so funktioniert "Hilfe" nicht. Die eigentliche Frage ist doch, ob bei den späteren Bewohnern wirklich ausschließlich eine (lebens)bedrohliche Notlage vorlag.