Alueella: Rostock
Opetus

Keine zusätzliche Belastung Rostocker Eltern

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
142 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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  1. Aloitti 2022
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Wir fordern den Verzicht auf die generelle Erhebung einer so genannten Lernmittelpauschale und damit verbunden die Rücknahme der Beschlussvorlage zur Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen bei der Beschaffung von Unterrichts- und Lernmitteln an Schulen in Trägerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Lernmittelsatzung).

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung und der Auswirkungen des Klimawandels sind papiergebundene Lernmittel in Form von Kopien und Arbeitsblättern kein durch die Stadt zu forcierendes, zeitgemäßes Bildungsinstrument. Bis zu 30.000 Eltern wären von der neuen Satzung und den daraus resultierenden zusätzlichen Belastungen von 30,68 Euro pro Kind und Schuljahr betroffen. Eine soziale Staffelung oder eine Minderung der Pauschale für mehr als ein Kind sind in der Satzung nicht vorgesehen.

Der mit der Erhebung der Lernmittelpauschale einhergehende Verwaltungsaufwand wäre nach bisherigen Informationen mit 30 Euro (bei zwei Bescheiden pro Kind und Schuljahr) nahezu identisch mit der Pauschale selbst. Damit stellt die Satzung auch keine Entlastung im Finanzhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock dar. Viele Schulen haben zudem schon eigene, kostenfreie oder deutlich günstigere Lösungen entwickelt oder setzen zeitgemäß ganz auf digitale Medien. Zumindest aber ist aktuell sichergestellt, dass der individuelle Betrag auch direkt bei den Schulen ankommt.

Um eine Gleichstellung mit den bisher von Zahlungen betroffenen Eltern zu erzielen, soll ein Beschluss über die generelle Abschaffung der Lernmittelpauschale durch Beschluss der Bürgerschaft erfolgen.

Perustelut

Der Beschluss zur Lernmittelsatzung findet sich im Bürgerinformationssystem der Hansestadt Rostock. Der Entwurf zur Satzung findet sich ebenfalls dort.

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