Bildung

Kinder Im Landkreis Emsland Bestmöglich Fördern

Petition richtet sich an
Landrat Marc-André Burgdorf
1.237 Unterstützende 1.015 in Landkreis Emsland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.237 Unterstützende 1.015 in Landkreis Emsland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Bild: Im August 2021 startete eine Plakatausstellung am Hauptkanal in Papenburg, die Kinderrechte zum Thema macht. Eines der illustrierten Rechte ist das Recht auf Bildung. 

Der Landkreis Emsland ist als Schulträger für zahlreiche Schulen mitverantwortlich und kommt dieser Verantwortung auch in hervorragender Weise in sehr vielen Bereichen nach. Er trägt ebenso wie die anderen im Landkreis Emsland aktiven Schulträger zu gelingender Bildung des Großteils unserer Kinder bei. Auch im Landkreis Emsland gibt es jedoch Kinder mit einem besonderen Förderbedarf, für die ihr Recht auf Bildung zwar formal sicher richtig, aber in der Praxis nicht kindgerecht verwirklicht wird. 

Aus diesem Grund fordern wir die politisch Verantwortlichen des Landkreises Emsland auf, so schnell wie möglich mit der Einrichtung von kooperativen Förderklassen oder Förderschulen Geistige Entwicklung (FöS GE) im Landkreis Emsland zu beginnen. 

Begründung

Im Landkreis Emsland haben Eltern von Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung lediglich die Wahlmöglichkeit zwischen einem Besuch einer Tagesbildungsstätte (TaBi) und einer inklusiven Beschulung an einer Grundschule, um die Schulpflicht zu erfüllen. Beide Optionen haben ihre Berechtigung und es wird gute Arbeit geleistet. Kooperative Förderklassen oder Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sind im Emsland nicht vorhanden. Für einzelne Schülerinnen und Schüler ist es jedoch so, dass die Beschulung in einer TaBi unterfordern, in der inklusiven Grundschule hingegen überfordern kann. Wir sind der begründeten Ansicht, dass sich nicht die Kinder an die Schulen anpassen müssen, sondern die Schulen an den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung der Kinder angepasst sein müssen. In Artikel 3 unseres Grundgesetzes ist verankert, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Näher zu hinterfragen ist, ob die defacto-Beschränkung der im Niedersächsischen Schulgesetz in Paragraf 59 genannten Wahlmöglichkeiten nicht eine unsere gesellschaftlichen Säulen ankratzt. Die Wahl einer nicht adäquaten Schulform stellt nicht nur einen tiefsten Grund für Lernschwierigkeiten dar, es hat auch das Potenzial das Kindswohl (durch Über- oder Unterforderung) zu verletzen. Für das Kind bedeutet dies, dass es zusätzlich zu seiner Entwicklungsverzögerung mit hoher Wahrscheinlichkeit auch psychische, soziale und emotionale Beeinträchtigungen entwickeln kann. Die Vorstellung, dass jedes Kind mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung entweder in einer TaBi oder einer inklusiven Grundschule erfolgreich beschult werden kann, ist zu vereinfacht und deutlich realitätsfern.

Schwierig bis nicht nachvollziehbar ist auch die Tatsache, dass Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht etabliert sind, gleichwohl aber u.a. für die Förderschwerpunkte Lernen, psychosoziale Entwicklung sowie emotionale/soziale Entwicklung Einrichtungen über das Emsland verteilt existieren. Obwohl die Begründung hierfür formaljuristisch vermutlich sachgerechtist, resultiert aus dieser Ungleichbehandlung eine einseitige und nicht nachvollziehbare Benachteiligung der Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die eben nicht in das von den Schulträgern im Landkreis Emsland vorgegebene Angebotsraster fallen. Umliegende Landkreise wie z.B. Leer, Cloppenburg oder Bad Bentheim bieten diesen Förderschulschwerpunkt an. Die Nutzung dieser Angebote ist aber durch eine hohe Auslastung im Landkreis Leer nicht mehr möglich, das Erreichen der Schulen in den anderen Landkreisen durch die langen Anfahrtswege eine extreme Belastung für die Kinder. 

Inklusion ist unserer Überzeugung nach nur dann sinnvoll, wenn sie das Recht auf Bildung für jede Schülerin und jeden Schüler gewährleistet. Dies können unter den gegebenen Rahmenbedingungen – bei aller Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anerkennung der von ihnen geleisteten Förderung – im individuellen Fall weder die TaBis noch die inklusiv arbeitenden Grundschulen leisten. Von der UN (Art. 24 Abs. 2e UN-Behindertenkonvention) sind Förderschulen als adäquates Mittel der Umsetzung von Inklusion anerkannt. Im niedersächsischen Schulgesetz (§4 Abs. 4) sind Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ebenfalls grundsätzlich vorgesehen. Der Landkreis Emsland ist als Schulträger in der vornehmen Pflicht, verschiedene regional abgestimmte Angebote vorzuhalten, um mit einem breiten Spektrum sämtliche Lernbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abdecken zu können. 

Die Einrichtung von kooperativen Förderklassen oder Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung hat das Potenzial, den Kindern mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung eine bestmögliche Unterstützung bei der Entwicklung und Ausprägung ihrer individuellen Fähigkeiten zu sein. Darüber hinaus kann eine individuellere Förderung eine früher eintretende oder tatsächliche Gleichberechtigung bedeuten, so dass diese ihr privates Leben, ihr gesellschaftliches Leben und ihr Berufsleben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten können. 

Wir fordern die politisch Verantwortlichen des Landkreises Emsland auf, so schnell wie möglich mit der Einrichtung von kooperativen Förderklassen oder Förderschulen Geistige Entwicklung (FöS GE) im Landkreis Emsland zu beginnen, um noch mehr Kinder individuell bestmöglich in ihre Entwicklung und ihrem Kompetenzerwerb zu fördern. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sabine und Andreas Bauer, Jennifer Koppers aus Papenburg
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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Die Sitzung findet nicht im Kreishaus in Meppen statt, sondern an der BBS Technik und Gestaltung in Lingen, Berckstraße 23.

  • Liebe Unterstützende,

    seit der Übergabe der Petition ist einiges passiert. Mehrfach waren wir in der Zeitung vertreten, waren in Gesprächen mit Kreistagsfraktionen und haben eine Informationsveranstaltung im kleinen Kreis organisiert.

    In der nächsten Schulausschusssitzung am 30. Juni 2022 wird unser Thema, eine Förderschule GE im Landkreis Emsland, erneut auf der Tagesordnung stehen. Wir, das ist ein Arbeitskreis aus Eltern, pädagogischen und medizinischen Fachkräften, wollen bei dieser Sitzung anwesend sein und Flagge zeigen. Jeder, der uns auch dabei unterstützen möchte, ist dazu aufgerufen, am 30. Juni 2022 um 15:00 Uhr der Sitzung im Kreishaus in Meppen beizuwohnen. Wir freuen uns darüber, viele von Ihnen dort zu sehen.

    Herzlichen... weiter

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