Erfolg
 

Kinder- und Jugendhilfe - Förderung für Kinderbetreuung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

856 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

856 Unterschriften

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2010
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Deutschland mehr Geld für die Kinderbetreuung ausgibt. In vielen Bundesländern und Landkreisen, sind Mütter immer noch gezwungen Zuhause zu bleiben und Hartz 4 zu beziehen, weil es keine angemessene Kinderbetreuung im Ort gibt. Viele Kindergärten sind zu klein um das neue Kinderbildungsgesetz umzusetzen. Und dort werden noch alte Gruppenformen angeboten. Viele 3 Jährige können nicht in den Kindergarten gehen um angemessene Förderung zu erhalten.

Begründung

In vielen Bundesländern und Landkreisen, sind Mütter immer noch gezwungen Zuhause zu bleiben und Hartz 4 zu beziehen, weil es keine angemessene Kinderbetreuung im Ort gibt. Viele Kindergärten sind zu klein um das neue Kinderbildungsgesetz umzusetzen. Und dort werden noch alte Gruppenformen angeboten. Viele 3 Jährige können nicht in den Kindergarten gehen um angemessene Förderung zu erhalten. Die Bundesregierung muss sich endlich im klaren werden, dass an dem sozialen System was geändert werden muss. Mehr Betreuungsmöglichkeiten für Kinder bedeutet gesicherte Geburtenzahlen. Mehr Geburten bedeutet gesicherte Renten. Mehr Mütter könnten Arbeiten gehen und müssten somit nicht mehr Hartz 4 beziehen. Das würde auch bedeuten, dass die Bundesregierung weniger Ausgaben haben würde. Wir benötigen mehr Kapital für die Kommunen um die Kindergärten auszubauen und bessere Möglichkeiten der Betreuung zu schaffen. Viele Kindergärten haben noch keine unter 3 Betreuung. Auch dort müsste ausgebaut werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.05.2010
Sammlung endet: 30.06.2010
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Sylvana Adebahr

    Kinder- und Jugendhilfe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    wurde.

    Begründung

    Die Petentin fordert, dass mehr Geld für die Kinderbetreuung aufgewendet wird.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Mütter
    in vielen
    Bundesländern immer noch gezwungen seien, zu Hause zu bleiben und
    Arbeitslosengeld
    angemessene
    keine
    oft
    vor Ort
    beziehen, weil
    zu
    II
    Kinderbetreuung zur Verfügung stehe. Auch seien viele Kindergärten zu klein, um
    das
    neue Kinderbildungsgesetz
    umzusetzen
    und
    es würden
    noch
    alte
    Gruppenformen angeboten. Viele 3-Jährige könnten nicht den Kindergarten
    besuchen, um dort eine angemessene Förderung zu erhalten. Auch die Betreuung
    der Kinder, die jünger als drei Jahre sind, müsse ausgebaut werden. Die Kommunen
    benötigten mehr finanzielle Mittel zum Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten. Eine
    bessere Betreuungssituation hätte gesicherte Geburtenzahlen und damit eine
    sichere Rente zur Folge.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf die Internetseite des Deutschen
    und mitgezeichnet wurde.
    diskutiert
    dort
    und
    eingestellt
    Bundestages
    856 Mitzeichner
    haben
    die
    Petition
    unterstützt.
    Außerdem
    gingen
    159 Diskussionsbeiträge ein.

    des
    eine Stellungnahme
    dem Anliegen
    zu
    hat
    Der Petitionsausschuss
    Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eingeholt.

    Unter Berücksichtigung der Ausführungen des BMFSFJ stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung wie folgt dar:

    Der bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Ausbau der Kindertagesbetreuung zählt
    zu den wichtigsten Vorhaben. Die Bereitstellung familiennaher Angebote in einer
    vielfältigen Betreuungslandschaft ist notwendig, um die Vereinbarkeit von Familie
    und Beruf, den W iedereinstieg in das Berufsleben nach der Elternzeit und eine gute
    und individuelle Förderung der Kinder zu gewährleisten.

    Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände haben sich auf dem so genannten
    Krippengipfel am 2. April 2007 darauf verständigt, bis zum Jahr 2013 schrittweise
    ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für bundesweit durchschnittlich 35 Prozent
    der Kinder unter drei
    Jahren aufzubauen.
    In Artikel 5 Absatz 2 der
    Verwaltungsvereinbarung Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 wurde dieses
    Ziel konkretisiert. Gleichzeitig wurde ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
    für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum dritten Lebensjahr geschaffen, der im
    Kinderförderungsgesetz (KiföG), welches am 1. August 2013 in Kraft
    tritt,
    festgeschrieben ist. Damit wurden die finanziellen Voraussetzungen für den
    vereinbarten Ausbau der Kindertagesbetreuung geschaffen.

    Für den Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für unter dreijährige Kinder hat der
    Bund
    Investitionsprogramms
    des
    Rahmen
    im
    Ländern
    den
    Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 - 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für
    Investitionsmaßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für
    unter dreijährige Kinder
    in Tageseinrichtungen und für die Tagespflege zur
    Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten die Bundesländer vom Bund im Rahmen
    der Umsatzsteuerverteilung von 2009 bis 2013 weitere 1,85 Milliarden Euro als
    Zuschüsse zu den zusätzlich entstehenden Betriebskosten und ab 2014 jährlich
    770 Millionen Euro.

    Um für Länder und Kommunen weiteren Spielraum zu schaffen, hat der Bund im
    Rahmen des Konjunkturpaktes II zudem insgesamt 6,5 Milliarden Euro für die
    Bildungsinfrastruktur bereitgestellt, die ausdrücklich auch für den frühkindlichen
    Bereich in Anspruch genommen werden können.

    Außerdem unterstützt der Bund die Bemühungen der Länder, Kommunen und
    sonstigen
    Träger
    um die Weiterentwicklung
    der Qualität
    in
    den
    Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Unterstützung erfolgt
    beispielsweise durch eine Beteiligung an den Betriebskosten, das Forum
    frühkindliche Bildung des BMFSFJ und das Aktionsprogramm Kindertagespflege.

    Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen bei der Aus- und Fortbildung von
    pädagogischem Fachpersonal unterstützt, um eine kontinuierliche Weiterentwicklung
    und Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuung zu gewährleisten. So ist
    beispielsweise die Fortbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin seit Juli 2009
    staatlich förderfähig. Weitere Programme sind die Perspektive W iedereinstieg und
    die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte.

    Zudem wird eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Berufsfachverbänden,
    Gewerkschaften und der Bundesagentur
    für Arbeit angestrebt, um für den
    Erzieherberuf zu werben und die Attraktivität des Berufs, auch für Männer und
    Quereinsteiger, schrittweise zu steigern.

    In jährlichen Zwischenberichten zum KiföG lässt die Bundesregierung die
    quantitativen und qualitativen Entwicklungen in der Kinderbetreuung dokumentieren,
    um eine Evaluation mit validen Ergebnissen, beruhend auf einer qualitativ
    hochwertigen Datengrundlage, sicherzustellen.

    Zusammenfassend hält der Petitionsausschuss fest, dass dem Anliegen der Petentin
    durch die oben genannten Maßnahmen bereits überwiegend entsprochen wurde.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

    Der Antrag der Fraktion der SPD, die Petition dem BMFSFJ zur Erwägung zu
    überweisen
    und
    den
    Landesvolksvertretungen
    zuzuleiten,
    soweit es den
    bedarfsgerechten Ausbau der U3-Betreuung inklusive der Gebührenfreiheit von
    Kindertagesstätten betrifft und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen,
    wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die
    Petition
    dem BMFSFJ
    zur
    Erwägung
    zu
    überweisen
    und
    den
    Landesvolksvertretungen zuzuleiten, wurde ebenfalls mehrheitlich abgelehnt.

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