Reģions: Vācija

Kinderschutz - Keine Aufnahme spezieller Kinderrechte in das Grundgesetz

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen:Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine politische Verpflichtung. Gesetzliche Initiativen sowohl auf lokaler wie auf Bundesebene sind grundsätzlich zu begrüßen. Kinder sind Träger von Rechten im verfassungsrechtlichen Sinne und sind deshalb besonders geschützt. Die Aufnahme von gesonderten Kinderrechten im Grundgesetz wird im besten Fall keine Verbesserung und im schlimmsten Fall eine Aufweichung der Abwehrrechte bringen.

Pamatojums

Die Unterhändler der Großen Koalition haben die Aufnahme spezieller Kinderrechte in das Grundgesetz festgeschrieben. In häufig anzutreffenden Vorschlägen werden dabei verschiedene Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit formuliert.Der Gleichheitsartikel in der deutschen Verfassung definiert ganz allgemein nicht nur, dass Gleiches gleich, sondern das auch Ungleiches ungleich behandelt wird. Eine solche Ungleichheit ist bei Kindern speziell gegeben, da ihnen die notwendige Einsichtsfähigkeit und die Erfahrung fehlt, wie Erwachsene auf Situationen zu reagieren. Die Rechtssubjekteigenschaft ist dabei unstrittig.Entsprechend sind Kinder bereits jetzt speziell geschützt. Eine weitere Aufnahme bereits bestehender Grundrechte wird keine Verbesserung bringen. Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Aufweichung des Grundrechteschutz.Angemessen und notwendig sind einfachgesetzliche Maßnahmen.

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Informācija par petīciju

Sākās petīcija: 05.02.2018
Petīcija beidzas: 17.04.2018
Reģions: Vācija
Kategorija:

Jaunumi

  • Pet 3-19-17-21650-003615 Kinderschutz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent spricht sich gegen die Aufnahme von gesonderten Kinderrechten im
    Grundgesetz aus.

    Er führt aus, dass der Schutz von Kindern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
    eine politische Verpflichtung sei. Kinder seien Träger von Rechten im
    verfassungsrechtlichen Sinne und daher besonders geschützt. Er halte es daher für
    falsch, dass die Große Koalition vereinbart habe, spezielle Kinderrechte in das
    Grundgesetz aufzunehmen.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen... vairāk

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