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Kirchenfragen - Einstellung der Staatsleistungen (Dotationen) an die Kirchen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…die Staatsleistungen, sog. Dotationen an die Kirchen einzustellen.

Perustelut

Die Bundesrepublik Deutschland zahlt aufgrund geschichtlicher Ereignisse aus dem 19. Jahrhundert (1803, also mehr als 200 Jahre lang) eine jährliche Staatleistung/Dotation an die Kirchen in Deutschland. Diese Regelung geht tatsächlich auf vereinbarte Ersatzzahlungen zwischen Staat und Kirche zurück aus dem Jahre 1803.Gem. Art 140 GG ist der Art 138 der Weimarer Reichsverfassung Bestandteil des Grundgesetz.Art 138 WRV:(1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.(2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.Durch die Einstellung dieser Zahlung könnten jährlich mehrere Millionen Euro eingespart werden, denn die Gehälter von Bischöfen, Priestern und Vikaren werden von Steuergeldern bezahlt. Völlig unabhängig von der Kirchensteuer. Für mich ist diese Zahlung, obwohl des geschichtlichen Hintergrundes, nicht mehr gerechtfertigt!

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Uutiset

  • Pet 1-18-06-2220-000101

    Kirchenfragen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die Staatsleistungen, sogenannte
    Dotationen, an die Kirchen eingestellt werden.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 5.268 Mitzeichnungen und
    126 Diskussionsbeiträgen sowie 23 weitere Eingaben mit verwandter Zielsetzung
    vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird... enemmän

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