Region: Delbrück

Kirchstraße 6 retten – Sofortiger Denkmalschutz statt Behördenversagen!

Petition richtet sich an
Stadt Delbrück Untere Denkmalbehörde Delbrück Bezirksregierung Detmold Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW Petitionsausschuss des Landtags NRW

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  1. Gestartet Juni 2025
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Petition richtet sich an: Stadt Delbrück Untere Denkmalbehörde Delbrück Bezirksregierung Detmold Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW Petitionsausschuss des Landtags NRW

Wir fordern den sofortigen Schutz und die denkmalgerechte Sanierung des durch Behördenversagen geschädigten Fachwerkhauses Kirchstraße 6 in Delbrück (NRW).
Die fortschreitende Zerstörung durch eine kommunale Straßenbaumaßnahme und jahrelange Untätigkeit der Denkmalbehörde muss gestoppt und rechtlich aufgearbeitet werden.
Der gesetzliche Schutzauftrag gemäß Denkmalschutzgesetz NRW (§ 4 DSchG NRW) ist umgehend und vorrangig umzusetzen.

Begründung

Das denkmalgeschützte Gebäude Kirchstraße 6 in Delbrück wurde im Zuge einer kommunalen Straßenbaumaßnahme im Jahr 2017 schwer geschädigt.
Durch die bauliche Anhebung des Straßenniveaus um ca. 30 cm wurde:

  • das ursprüngliche Gefälle zur Straße hin aufgehoben,
  • das Oberflächenwasser nun direkt zur historischen Fassade geleitet,
  • historische Kellerfenster überpflastert und dauerhaft versiegelt,
  • eine dauerhafte Durchfeuchtung des Sockelbereichs ausgelöst.

Die Folgen:

  • Eindringen von fäkalbelastetem Regenwasser in das Gebäude,
  • Schimmel- und Schwammbefall (Serpula lacrymans) in tragenden Bauteilen,
  • Gesundheitliche Belastung durch Sporen in der Raumluft,
  • Verlust originaler historischer Substanz und Denkmalwert.

Trotz umfangreicher und wiederholter Hinweise des Eigentümers reagierten weder Stadt Delbrück noch Denkmalbehörde. Seit über zwei Jahren bleibt das Gebäude ohne Schutz, ohne Sanierung, ohne Verwaltungshandeln.

Der staatliche Schutzauftrag steht an erster Stelle
Das Denkmalschutzgesetz NRW verpflichtet in § 4 ausdrücklich zur Erhaltung von Baudenkmälern. Dieser Schutzauftrag ist nicht freiwillig, sondern gesetzlich bindend.
In Delbrück jedoch wurde dieser Auftrag durch Untätigkeit ausgehebelt. Die Verantwortlichen dulden einen Zustand, der bereits heute zu erheblichen Schäden geführt hat – und täglich neue verursacht.

Gesetzesverstöße im Überblick

  • § 4 und § 9 DSchG NRW – Missachtung des Schutz- und Genehmigungserfordernisses
  • § 13 BauO NRW – keine Vorsorge gegen Durchfeuchtung
  • § 17 IfSG – gesundheitliche Gefährdung durch Schmutzwasser
  • § 303 StGB – Verdacht auf Sachbeschädigung durch Unterlassen
  • § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG – Amtspflichtverletzung mit Schadensfolge

Unsere konkreten Forderungen

  1. Rückbau des schadensverursachenden Pflasters und der Kellerfensterüberbauung
  2. Fachgerechte Abdichtung des Sockelbereichs nach WTA-Standards
  3. Entfernung oder denkmalverträgliche Verlagerung der Verteilerkästen
  4. Schwammsanierung und Holzbalkeninstandsetzung durch Fachbetriebe
  5. Sofortige Sicherung der Bausubstanz gegen weitere Feuchteeinträge
  6. Beteiligung unabhängiger Denkmalexperten (z. B. LWL, öffentlich bestellte Sachverständige)
  7. Vollständige Akteneinsicht, Offenlegung aller Förder- und Bauakten
  8. Prüfung und Ahndung möglicher Pflichtverletzungen durch die Denkmalbehörde

Warum diese Petition wichtig ist
Wenn ein gesetzlich geschütztes Denkmal durch öffentliche Maßnahmen beschädigt wird – und keine einzige zuständige Stelle eingreift –, ist nicht nur ein Bauwerk in Gefahr, sondern auch das Vertrauen in unseren Rechtsstaat.
Der Schutzauftrag für Kulturdenkmäler ist keine Option. Er ist Pflicht.
Wir fordern, dass dieses Denkmal erhalten wird – bevor es zu spät ist.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Peter Schneider, Bad Zwischenahn
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 30.06.2025
Sammlung endet: 29.12.2025
Region: Delbrück
Kategorie: Bauen

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Weil ich Delbrücker bin und es zum Kulturerbe gehört .

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Selbst Besitzer eines Baudenkmales kann ich mich in diesen Fall gut reinversetzen. Die Gründe für dieses Versagen gehören lückenlos aufgeklärt. Mit oder ohne Denkmalschutz, dass derartige Beschädigungen von Privateigentum für Verantwortliche folgenlos bleiben, darf nicht passieren.

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