Περιοχή: Γερμανία

Kommunalabgaben - Keine Erhebung der Pferdesteuer durch Kommunen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
28 Υποστηρικτικό 28 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

28 Υποστηρικτικό 28 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2018
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Pferdesteuer nicht durch Kommunen eingeführt werden kann. Eine Pferdesteuer kann nur durch den Bundestag eingeführt werden. Ein kommunaler Alleingang durch Ortsgemeinden widerspricht dem bundesweiten Gleichheitsgrundsatz und damit dem Grundgesetz. Zudem darf eine Pferdesteuer wie bei der Hundesteuer nur sachbegründet erhoben werden.

Αιτιολόγηση

Wenn eine Kommune eine Pferdesteuer erhebt, während die Nachbarkommune dies nicht umsetzt, entsteht eine Ungleichbehandlung, die entweder auf dem Wohnort des Pferdehalters oder auf die Gemarkung des Stalls/der Weide oder auf die Stallanschrift zurückzuführen ist.Bei kommunalen Vorstößen wie aktuell in der Ortsgemeinde Birkenheide (Rheinland-Pfalz) findet zudem keine sachliche Begründung bzw. keine sachliche Differenzierung statt.Anders als bei der Hundesteuer, die argumentativ die Kosten für die Straßenreinigung auffangen soll, sind nicht alle Pferde im öffentlichem Raum unterwegs. Das Gros der Pferde verlässt die eigene Koppel nicht und sorgt damit für keine Kostenbelastung kommunaler Dienste.Nach meiner Einschätzung müsste zumindest eine Differenzierung im Rahmen der Straßennutzung und Nutzungsart der Pferde (Beruf, Sport, Freizeit) stattfinden.Das Halten von Tieren darf generell nicht dazu führen, dass es zur Finanzierungsgrundlage von Kommunen dient, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Haushaltslage befinden. Zusammenfassend ist eine Pferdesteuer sachgrundlos und dient nur der individuellen Finanzierung allgemeiner kommunaler Kosten.

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Νέα

  • Pet 2-19-08-6143-002491 Kommunalabgaben

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Die Petentin möchte erreichen, dass die Zuständigkeit für den Erlass einer
    sogenannten "Pferdesteuer" von den Kommunen auf den Bund verschoben wird.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die kommunale Festlegung einer Pferdesteuer
    widerspräche dem bundesweiten Gleichheitsgrundsatz.

    Zudem wäre eine Pferdesteuer sachgrundlos und diente nur der individuellen
    Finanzierung allgemeiner Kosten. Anders als bei der Hundesteuer, die die Kosten für
    die Straßenreinigung auffangen solle, seien nicht alle Pferde im öffentlichen... παρακάτω

Συζήτηση

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