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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine Pferdesteuer nicht durch Kommunen eingeführt werden kann. Eine Pferdesteuer kann nur durch den Bundestag eingeführt werden. Ein kommunaler Alleingang durch Ortsgemeinden widerspricht dem bundesweiten Gleichheitsgrundsatz und damit dem Grundgesetz. Zudem darf eine Pferdesteuer wie bei der Hundesteuer nur sachbegründet erhoben werden.
Perustelut
Wenn eine Kommune eine Pferdesteuer erhebt, während die Nachbarkommune dies nicht umsetzt, entsteht eine Ungleichbehandlung, die entweder auf dem Wohnort des Pferdehalters oder auf die Gemarkung des Stalls/der Weide oder auf die Stallanschrift zurückzuführen ist.Bei kommunalen Vorstößen wie aktuell in der Ortsgemeinde Birkenheide (Rheinland-Pfalz) findet zudem keine sachliche Begründung bzw. keine sachliche Differenzierung statt.Anders als bei der Hundesteuer, die argumentativ die Kosten für die Straßenreinigung auffangen soll, sind nicht alle Pferde im öffentlichem Raum unterwegs. Das Gros der Pferde verlässt die eigene Koppel nicht und sorgt damit für keine Kostenbelastung kommunaler Dienste.Nach meiner Einschätzung müsste zumindest eine Differenzierung im Rahmen der Straßennutzung und Nutzungsart der Pferde (Beruf, Sport, Freizeit) stattfinden.Das Halten von Tieren darf generell nicht dazu führen, dass es zur Finanzierungsgrundlage von Kommunen dient, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Haushaltslage befinden. Zusammenfassend ist eine Pferdesteuer sachgrundlos und dient nur der individuellen Finanzierung allgemeiner kommunaler Kosten.
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Vetoomus alkoi:
07.01.2018
Vetoomus päättyy:
07.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 23.3.2019Pet 2-19-08-6143-002491 Kommunalabgaben
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin möchte erreichen, dass die Zuständigkeit für den Erlass einer
sogenannten "Pferdesteuer" von den Kommunen auf den Bund verschoben wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, die kommunale Festlegung einer Pferdesteuer
widerspräche dem bundesweiten Gleichheitsgrundsatz.
Zudem wäre eine Pferdesteuer sachgrundlos und diente nur der individuellen
Finanzierung allgemeiner Kosten. Anders als bei der Hundesteuer, die die Kosten für
die Straßenreinigung auffangen solle, seien nicht alle Pferde im öffentlichen... enemmän
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