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Kommunales Verbot für Zirkusbetriebe mit Wildtieren auf städtischen Flächen in Augsburg

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Oberbürgermeister Kurt Gribl / Stadtrat von Augsburg
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates von Augsburg,

wir fordern die Stadt Augsburg dazu auf, Zirkusbetrieben mit Wildtieren in Zukunft keine Auftrittsgenehmigungen mehr auf kommunalen Flächen Augsburgs zu erteilen und diesen die Nutzung städtischer Flächen zu untersagen analog zur Regelung in der Großen Kreisstadt Erding. Dieses Verbot soll insbesondere für folgende Tierarten gelten: Affen (nicht-menschliche Primaten), Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefanten, Flamingos, Flusspferde, Geparden, Giraffen, Greifvögel, Jaguare, Krokodile, Löwen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tiger, Tümmler, Wölfe und Zebras.

Selgitus

Es ist nicht möglich Wildtiere im Zirkus artgerecht zu halten, da an eine artgerechte Haltung von Wildtieren hohe Anforderungen gestellt werden. Gemäß dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgemäß untergebracht werden, was für exotische Tiere unter Umständen sogar eine Klimatisierung der Unterbringungsareale fordert. Ebenso muss die Ernährung und die Zusammensetzung der Gruppen arttypisch gestaltet sein sowie für die Tiere die Möglichkeit für artgemäßes Verhalten bestehen. Eine Sicherstellung dieser Vorgaben muss auch in den Gehegen auf Reisen gewährleistet sein. Aufgrund ständiger Standortwechsel und Tiervorführungen können Zirkusse diesen Anforderungen aber nicht gerecht werden, da die Wildtiere einen großen Teil ihres Lebens in engen Transportwagen oder wenig strukturierten Gehegen teils angekettet verbringen müssen, die nur äußerst eingeschränkte Beschäftigungs-, Bewegungs- und keine Rückzugsmöglichkeiten bieten. Ein Wildtierverbot in Zirkussen fordern sowohl die Bundestierärztekammer als auch der Bundesrat. Mit zwei Drittel der Bevölkerung Deutschlands spricht sich klar eine deutliche Mehrheit für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus aus. In einer repräsentativen forsa-Umfrage äußern sich 82 Prozent der Deutschen dahingehend, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren im Zirkus nicht möglich ist. Am 18.03.2016 hat der Bundesrat eine Entschließung für ein Verbot von Wildtieren im Zirkus verabschiedet. Solange der Bundesgesetzgeber keine entsprechende Regelung erlässt, sollten Kommunen ihre Gestaltungsbefugnis nutzen und Zirkussen mit Wildtieren die Nutzung ihrer Plätze untersagen. Der Zirkus als Kulturgut kann auch ohne Darbietungen von Wildtieren erhalten bleiben, wie es erfolgreiche Beispiele beweisen.

Mit freundlichen Grüßen, AG Tierrechte e. V., Offene Käfige e.V. und alle Unterstützer

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