Konkretisierung von § 303b des Strafgesetzbuches (Computersabotage)

Kampanjer er ikke offentlig
Kampanje tas opp
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

138 Signaturer

Underskriftskampanjen ble fjernet fra plattformen

138 Signaturer

Underskriftskampanjen ble fjernet fra plattformen

  1. Startet 2022
  2. Samlingen er fullført
  3. Innsendt
  4. Dialog
  5. Ferdig

Dette er en nettkampanje des Deutschen Bundestags.

Søknad er adressert til: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, § 303b des Strafgesetzbuches (Computersabotage) dahingehend zu konkretisieren, dass nur die "legale Datenverarbeitung" den Schutz des Gesetzes genießt.

Grunn

§ 303b StGB (Computersabotage) schützt in der aktuellen Fassung nicht nur die legale, sondern auch die illegale Datenverarbeitung wie bspw. durch Phishing-Webseiten, die unberechtigt Zugangsdaten zu Online-Konten speichern. Es gibt Möglichkeiten, Phishing-Webseiten zu melden, allerdings können in der Zeit zwischen der Meldung und erfolgter Prüfung viele Datensätze von Betrugsopfern gespeichert werden. Die gesammelten Daten (E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Passwörter, Bankdaten etc.) werden entweder in Darknet-Foren verkauft oder dazu genutzt, um unerlaubten Zugriff auf die Online-Konten der Betroffenen zu erlangen. Personen, die über IT-Kenntnisse verfügen, können bei Bekanntwerden illegaler Datenverarbeitungsanlagen durch die automatisierte Übermittlung von Fake-Daten echte Zugangsdaten "verstecken", was die gesammelten Datensätze wertlos macht bzw. die Eingaben nur schwer für einen Betrug genutzt werden können. Zusätzlich ist es möglich mithilfe sogenannter DDoS-Attacken eine Phishing-Webseite derart zu stören, dass ein Betrieb nicht mehr möglich ist, wodurch potentielle Betrugsopfer geschützt werden.Aktuell können die Betreiber von Phishing-Webseiten Strafanzeige nach § 303b StGB gegen die Person mit IT-Kenntnissen stellen, obwohl sie lediglich dem Betrug vorbeugen möchte. Eine Argumentation nach § 32 StGB (Notwehr) ist ggf. nicht möglich, da die Gegenwärtigkeit der Hilfe durch die Person mit IT-Kenntnissen nicht zwangsläufig gegeben ist. Die Dateneingabe durch ein potentielles Betrugsopfer fällt zeitlich nämlich nur selten mit der Übermittlung der Fake-Daten zusammen.Eine Anpassung von "Wer eine Datenverarbeitung [...]" zu "Wer eine legale Datenverarbeitung [...]" und "[...] eine Datenverarbeitungsanlage [...]"zu "[...] eine legale Datenverarbeitungsanlage [...]"würde die Hilfe in Form der Übermittlung von Fake-Daten an die Phishing-Webseite auf Tatbestandsebene legitimieren. Dadurch wird die Zahl der Betrugsopfer reduziert und das illegale Geschäftsmodell von Phishing-Betrügern verliert an Lukrativität.

Del underskriftskampanjen

Bilde med QR-kode

avrivningslapp med QR-kode

nedlasting (PDF)

Informasjon om kampanjer

Underskriftskampanje startet: 23.11.2022
Innsamlingen avsluttes: 28.12.2022
Region: Deutschland
kategori:  

Bidra til å styrke samfunnsdeltakelsen. Vi ønsker å få dine bekymringer hørt samtidig som vi forblir uavhengige.

Markedsfør nå