Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
Der Gesetzgeber kann Vorschriften erlassen, wonach ein Preis nur einmal täglich geändert werden darf. Der Gesetzgeber kann Übergewinne ermitteln und abschöpfen.
Begründung
Wir wollen nicht betrogen werden. Der niedrigste Preis darf ja aus Wettbewerbsgründen nicht unter den Eigenkosten liegen, deshalb muss alles was darüber ist als Spekulation gegen Abhängige qualifiziert werden. Es gibt keinen sachlichen Grund aus Rohstoffpreis oder Abgaben, der so schnell schwanken würde. Gerade in der jüngeren Zeit müssen Energiepreistreibereien enge Grenzen gesetzt werden. Wer auf Kosten achten möchte, ist auf kurze Zeiten innerhalb eines Tage angewiesen, manchmal entkommt man den Spitzenpreisen nicht. Betroffen ist jeder Bundesbürger, denn auch alle Lieferungen per KfZ sind betroffen.