Regija: Bochum
Socijalnim pitanjima

Kontrollierte Cannabis-Abgabe in Bochum!

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Stadtrat der Stadt Bochum
250

Podnosilac peticije nije podnio peticiju.

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  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Neuspješno

Petition nach Artikel 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, zur Vorlage an den Rat Bochum mit der dringenden Bitte zur Durchführung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zusammen mit vielen Bochumer Bürgern möchte ich Ihnen die folgende Petition unterbreiten:

Der europäische und internationale Trend zum Umdenken in der Drogenpolitik im Umgang mit Cannabis ist offensichtlich. Immer mehr europäische Nachbarstaaten wie Spanien und Belgien unterstützen das 'Cannabis Social Club Model'. In vielen weiteren internationalen Kommunen und sogar in diversen Bundesstaaten der USA wird Cannabis legalisiert. Die Mehrheit der Menschen in Nordrhein-Westfalen spricht sich laut einer EMNID-Umfrage gegen die heutige Kriminalisierung und für eine Liberalisierung in der Cannabispolitik aus, ¾ der Bürger Deutschlands sprechen sich für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus.

Die Stadt Bochum möge im Interesse ihrer Bürger diese internationale Liberalisierungsbewegung aufgreifen und gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Runden Tisch einberufen. Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung und als Genussmittel aussehen sollte. Ziel soll ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 (2) BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sein.

Als konkretes Modell schlage ich zusammen mit den Piraten Bochum einen 'Cannabis Social Club (CSC)' vor. Dieser soll an einem gesicherten Ort nach strengen Regeln betrieben werden. Die Gemeinde sorgt für einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib des Cannabis. Zudem sorgt die Gemeinde für bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung wie Vaporizer. Das Modell ist so zu konzipieren, dass Menschen durch ihre Beteiligung keine Nachteile - insbesondere kein Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung - entstehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Pieper, MdL NRW

Obrazloženje

Begründung:

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern (Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.).

Das Modell des 'Cannabis Social Clubs' liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:

1) Mitglied werden kann jeder Einwohner der Gemeinde ab 18 Jahren.

2) Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch die Mitglieder.

3) Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Unkostenbeitrag.

4) Jedes Mitglied erhält höchstens ein Gramm pro Tag.

5) Mitgliedern ist der Besitz von bis zu 6 Gramm außerhalb der Räumlichkeiten des CSC gestattet.

6) Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte, insbesondere Minderjährige, bleibt illegal und führt zum Ausschluss.

7) Für Menschen, die Cannabis aufgrund einer ärztlichen Empfehlung konsumieren, können die Regeln bedarfsgerecht modifiziert werden.

Der Betrieb von 'Cannabis Social Clubs' ist streng geregelt und bietet daher für Konsumenten- und Nichtkonsumenten maximal sicheren Konsum:

1) Das Cannabis kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.

2) Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Schäden der Atemwege durch Cannabiskonsum.

3) Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot, insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.

4) Die Präventions-, Informations-, Hilfe- und Schadensminderungsangebote in einem CSC können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.

5) Die Polizei wird von der Verfolgung der Konsumenten und Konsumentinnen entlastet und kann sich verstärkt um andere Kriminalität kümmern.

6) Menschen, die Cannabis aus gesundheitlichen Gründen nutzen, wird über eine CSC ihre Medizin kostengünstig zugänglich gemacht.

Laut dem jährlichen Bericht der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) zur Drogensituation in Deutschland 2012 haben circa 3 Millionen Menschen im letzten Jahr Cannabis konsumiert. Jemals Cannabis konsumiert haben ca. 15 Millionen Menschen, im letzten Monat waren es 1,5 Millionen. Bezogen auf die Einwohnerzahl von Bochum wären dies 13000 bzw. 6750 Gebraucher von Cannabis im letzten Jahr bzw. im letzten Monat. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten zudem 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren, dies wären bis zu weitere 3600 Personen.

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