Korrektur der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

48 Unterschriften

Sammlung beendet

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Sammlung beendet

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Korrektur der FFP2-Maskenpflicht im Fernverkehr gefordert.

Begründung

Die neue Verordnung zur Pandemievorsorge sieht u.a. ab 1. Oktober eine bundesweite Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken (statt wie bisher FFP2- oder OP-Masken) im öffentlichen Fernverkehr sowie in Einrichtungen des Gesundheitswesens und im Pflegebereich vor.Wurde vor der neuen - und strengeren - Verordnung eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen? Hat das Gesundheitsministerium geprüft, ob die Verordnung im Einklang mit den Gefährdungsbeurteilungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für diese FFP2-Masken steht?Hier heißt es:"Als Anhaltswert wird in der DGUV-Regel für eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil eine Gebrauchsdauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten angegeben. Bestehen beim Maskenträger gesundheitliche Beeinträchtigungen (v. a. im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems) müssen Gebrauchsdauer und Erholungsdauer nach arbeitsmedizinischer Beurteilung angepasst werden oder ein Tragen von FFP2-Masken kann nicht empfohlen werden."Was für die Arbeitswelt und aus arbeitsmedizinischer Sicht gilt, muss erst recht auch Gültigkeit im außererwerblichen Leben haben. Reisende in Fernverkehrszügen fahren i.d.R. länger als 75 min mit der Bahn. Bei einer Reise von z. B. 6 Stunden müssten mindestens 3 Pausen à 30 min eingelegt werden.In der neuen Verordnung ist nicht erkennbar, wie das konkret umgesetzt werden soll. Wer haftet für entstehende Gesundheitsschäden? Da es sich um eine Pflichtmaßnahme mit potentiellem gesundheitlichem Risiko handelt, stellt die Verordnung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Bürger dar.Warum überlässt das Gesundheitsministerium die Entscheidung, welcher Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen wird, nicht den mündigen Bürgern selbst, wie bisher auch? Wer sich stärker schützen möchte, kann das doch ungehindert tun! Angesichts der Tatsache, dass kein Land in Europa mehr solche neuen Maßnahmen erlässt, sondern diese abgeschafft hat, und die Maskenpflicht im Flugzeug auch in Deutschland bereits aufgehoben wurde, ist die Verschärfung der Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr doch mehr als verwunderlich.Ich sehe hier dringenden Nachbesserungsbedarf, zumal eine solche Verschärfung - lediglich in Erwartung einer evtl. neuen Welle, ohne dass diese z. Zt. absehbar wäre - in keiner Relation zwischen tatsächlicher Notwendigkeit und ihrem Schadenspotential steht.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.09.2022
Sammlung endet: 06.10.2022
Region: Deutschland
Kategorie:  

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