Aktualności
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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer!
Zahlreiche Abgeordnete und Mitglieder der Arbeitskreise waren bei der Anhörung des Ausschusses Arbeit, Gesundheit und Soziales dabei und stellten Ihre Fragen an die Experten der Ausbildung Altenpflege. Dabei wurde wieder deutlich: es muss sich etwas ändern!
Die Anhörung kann auf der Homepage des Landtags angesehen werden:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Webmaster/GB_I/I.1/video/on_demand_stream.jsp?id=9053
Jetzt können wir nur auf das Ergebnis der Beratungen warten. Es bleibt spannend! -
Antwort des Petitionsausschusses an den BLGS NRW zum Thema „Kostendeckung - was sonst?“
Der Petitionsausschuss hat Ihr Vorbringen in seiner Sitzung vom 23.09.2014 beraten und an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überstellt. Aus dem Sitzungsprotokoll der gefasste Beschluss:
Der von der Landesregierung (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter-MGEPA) dem Landtag vorgelegte Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe ist derzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die bisher freiwillige Beteiligung des Landes an den Schulkosten für die Ausbildung in der Altenpflege ab dem Jahr 2015 gesetzlich verpflichtend festzuschreiben. Hierdurch wird eine deutliche Verbesserung für die Fachseminare im Vergleich zu einer freiwilligen Landesbeteiligung erreicht. Somit bleibt der Betrag von 280,00 Euro konstant, die Anzahl der Ausbildungsplätze wird deutlich erhöht.
Die Erarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards und landesweit einheitlichen Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung ist ein weiterer wichtiger Beitrag und wesentlicher Schritt zur Sicherung der Ausbildungsqualität in Nordrhein-Westfalen. Der Ausgang der parlamentarischen Beratungen bleibt abzuwarten.
WICHTIG: Am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 findet im Düsseldorfer Landtag die Anhörung zum neuen "Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe“ statt. Informieren Sie Ihre Landtagsabgeordneten über diesen Termin! Machen Sie noch einmal deutlich: Eine auskömmliche Ausbildungsfinanzierung und verbindliche Qualitätsstandards sind absolut notwendig, um den qualitativen und quantitativen Bedarf an Altenpflegefachkräften wenigstens ansatzweise zu decken!
WIR ALLE WOLLEN IM ALTER GUT GEPFLEGT WERDEN! -
Jetzt kommt es noch einmal auf uns alle an
– Anhörung im Düsseldorfer Landtag am 22. Oktober!
Der Kampf um höhere Schulgelder für die Altenpflegeausbildung geht in die entscheidende Phase: Am Mittwoch, den 22. Oktober 2014 findet im Düsseldorfer Landtag die Anhörung zum neuen "Gesetz zur finanziellen Beteiligung an den Schulkosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern und die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe" statt.
In Vorfeld dieses wichtigen Termins hatten Experten Gelegenheit zum neuen Gesetz Stellung zu beziehen. Wichtige Kernaussagen des BLGS (Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe NRW) sind:
1. Es ist richtig und begrüßenswert, dass die freiwillige Landesförderung zu einer ver-pflichtenden Leistung wird und somit die Fachseminare Rechtssicherheit erhalten.
2. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von 280 Euro monatlich deckt nicht im Ansatz die realen Schulkosten. Im Vergleich zur Förderhöhe anderer Bundesländer, stellt NRW das Schlusslicht dar. Die Schulkostenpauschale je Schülerin oder Schüler beträgt derzeit bei Ausbildungen in Vollzeit monatlich 360 Euro. Die Landesförderung muss die realen Schulkosten decken. Bei Umsetzung einer Rechtsverordnung zur Qualitätssicherung der Fachseminare werden die Kosten weiter steigen. Auch diese Kostensteigerung muss gegenfinanziert werden.
3. Es ist dringend erforderlich eine Rechtsverordnung zur Definition von Qualitätsstandards auf Grundlage des ausgesetzten Strukturstandards verbindlich zu erlassen. Zur Aufrechter-haltung der Ausbildungsqualität müssen die Fachseminare staatlich anerkannte Lehrkräfte vorhalten. Die Lehrer-Schüler-Relation soll sich am Standard der beruflichen Bildung von 1:15 orientieren.
Mobilisieren und informieren Sie Ihre Landtagsabgeordneten!
Alle Unterstützer der Aktion sind aufgerufen, sich an ihre Landtagsabgeordneten zu wenden und auf den 22. Oktober hinzuweisen. Sensibilisieren Sie noch einmal in persönlichen Ge-sprächen, E-Mails, Telefonaten und öffentlichen Runden für das Thema: jetzt kommt es drauf an! Je mehr Landtagsabgeordnete am 22. Oktober um 15.30 Uhr im Düsseldorfer Landtag sitzen und „im Thema sind“, desto besser stehen unsere Chancen eine Verände-rung zu bewirken!
Thomas Kutschke, Geschäftsführer der Akademie für Gesundheitsberufe in Mönchenglad-bach und Vorsitzender des BLGS NRW, betont „Es geht um die Qualität von Ausbildung. Das Land NRW muss seinem Anspruch gerecht werden und nicht nur mehr Menschen in der Altenpflege ausbilden lassen, sondern auch die notwendigen Kosten dafür tragen – so wie in jedem anderen Beruf auch. Wir alle wollen einmal gepflegt werden und brauchen dafür gut ausgebildete Fachkräfte.“