Región: Turingia

Kostenfreier und ausreichender Schulbustransport

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

8 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

8 Firmas

El proceso de petición ha terminado.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Thüringer Landtages.

La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

Welches Ziel hat die Petition?

Mit Hilfe der Petition soll ein gesicherter Transport der Schüler und Schülerinnen, zur schulischen Einrichtung und zurück, gewährleistet werden. Außerdem fordern wir kostenfreie Schülerbeförderung mit Bussen für alle Schüler, auch für diejenigen, die ihre 10- jährige Schulpflicht beendet haben.

Um einen sicheren Transport zu gewährleisten, sollte jedem Schüler ein Sitzplatz im Bus zur Verfügung stehen. Dazu kommt, dass das Liniennetz und die Fahrpläne ausgearbeitet werden sollten, um Busse zu Stoßzeiten zu entlasten und Ausweichmöglichkeiten zu ermöglichen.

Durch die kostenfreie Beförderung sollen vor allem Familien finanziell unterstützt werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Sparpläne der Landkreise und Kommunen, die sicherheitsgefährdend sind.

Welche Behörde hat diese Entscheidung getroffen?

Kommunen und Kreistage.

Wie wird die Petition begründet?

Überfüllte Schulbusse und hohe Kosten für Familien.

Zu wenig Sitzplätze in Schulbussen = Sicherheitsrisiko.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine.

Enlace a la petición.

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Descargar. (PDF)

Detalles de la petición

Petición iniciada: 28/11/2016
La petición termina: 09/01/2017
Región: Turingia
Categoría, Tema:

Noticias

  • Die Petition wurde am 28. November 2016 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 9. Januar 2017 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von 8 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss... Más.

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