Kostenübernahme der ges. Krankenkassen bei Kinderwunschbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Anpassung des SGB 27a SGB V von einer Annahme grundsätzlich bestehenden Zeugungsfähigkeit des Ehepaars und daraus resultierende Unterstützungsleistung und damit den Auschluss der Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für gleichgeschlechtliche Ehepartnerschaften zu einer generalisierten Unterstützungsleistung der Kassen zur Kinderwunschbehandlung unabhängig des Geschlechtes der Ehepartner

Begründung

Nach aktueller Gesetzeslage werden künstliche Befruchtungen und die Bedingungen zur Kostenübernahme der Krankenkassen in § 27a SGB V geregelt.Diese sieht in Punkt 4 explizit als Verwendungsgrundlage die Ei- und Samenzelle der Ehegatten.Nun besitzt die BRD seit geraumer Zeit die Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare zu heiraten.Die Tatsache, dass eine der wenigen Möglichkeiten für homosexuelle Paare Kinder in ihr Eheleben einzufügen, durch diese Bedingungen beschnitten werden, während durch die Legalisierung der Ehe eine gesellschaftliche „Normalisierung“ von homosexuellen Ehen- und Familienleben, inklusive aller damit einhergehenden Rechten und Pflichten, gefördert werden sollte, wird durch diese Bestimmung immer noch, eine wenn auch nicht für die Allgemeinheit allzu bekannte, die eheliche Lebensgemeinschaft von homosexuellen Paaren in nicht unwesentlichen Umfang beschnitten.Als Begründung die (grund)biologischen Aspekte zu betrachten (biologisches Geschlecht) ist in diesem Fall müßig, da auch bei einem heterosexuellen Paar, bei der die Problematik einer nicht möglichen natürlichen Befruchtung gegeben ist, biologische Aspekte (z.B. Unfruchtbarkeit) die Ursache darstellen für den nicht zu erfüllenden Kinderwunsch in natürlicher Weise – hier darauf zu argumentieren, dass trotz gesundheitlicher Anomalien eine Mann/Frau Verbindung existiert und deswegen eine Kostenübernahme gerechtfertigt sei, da die Zeugung im "Normalfall" möglich wäre, wäre de facto ein klarer Fall von Diskriminierung gegenüber homosexuellen Partnerschaften.[ siehe Urteil vom 10.11.21; AZ: B 1 KR 7/21 R) ]: "Aus diesem Anliegen folgt aber nicht die Pflicht, die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen Ehe mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen" Somit darf grundlegend nicht über biologische Spitzfindigkeiten in diesem Bereich argumentiert werden, sondern auf Basis der Intention der Ehe – diese wird nirgends explizit erwähnt, aber da diese Prozedur nur verheirateten Partnern zur Option stehen, kann man davon ausgehen, dass einer der Hauptaspekte in Deutschland, wenn es um die Eheschließung geht, die geplante Fortpflanzung ist.Nach diesem Maßstäben bliebe homosexuellen Partner nur die Eigenfinanzierung, wobei man hier von 5stelligen Beträgen ausgehen kann, welche wahrlich nicht jedem zur Verfügung stehen.Eventuelle psychische Problematiken (z.B. Depression, Burn-Out(Finanzierungsbeschaffung), die auf Grund dieses gesamten Themenkomplexes entstehen, wären dann Behandlungskosten, die wiederrum die Krankenkasse zu tragen hätte.(Zum besseren Verständnis: Stellen Sie sich vor Ihnen wird verboten sich fortzupflanzen, außer Sie verschulden sich für die nächsten 10 Jahre um mehrere zehntausende Euro – neben der Kosten der Kindererziehung versteht sich – während ihr Nachbarn ein Kind nach dem anderen zeugen darf und die Kosten der Kindererziehung auf Grund von dem Bezug von Sozialleistungen der Staat oder de facto der trägt, dem wiederrum untersagt wurde, sich vermehren zu dürfen.).Wenn man das Ganze weiterreichend betrachtet, könnte dadurch der Eindruck entstehen, als sei es tatsächlich gewünscht, dass homosexuelle Paare möglichst keine Kinder haben sollen – oberflächlich begründet wegen ihrer Biologie.Daher ergibt sich zum Ende die Frage: Wieso gibt es nicht einmal die Möglichkeit für homosexuelle Paare einen Kinderwunsch bzw. eine künstliche Befruchtung ohne unverhältnismäßige Eigenverschuldung erwirken zu können?

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 27.02.2023
Sammlung endet: 26.05.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Familie

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