Περιοχή: Γερμανία

Kraftfahrzeugsteuer - Änderung des § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz (Vergünstigungen für Schwerbehinderte)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

22 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

22 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag wird gebeten § 3 a KraftStG dahingehend zu ändern, dass umweltpolitische Fehlanreize entfallen, etwa die Norm komplett zu streichen. Die eingesparten Mittel sollen vorrangig zum Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs sowie von Behindertenfahrdiensten eingesetzt werden. Als Übergangsregelung bleiben bereits erteilte Befreiungen in Kraft, solange das Fahrzeug angemeldet ist.

Αιτιολόγηση

Die derzeitige Regelung ist nicht zeitgemäß. Die teilweise oder völlige Befreiung setzt umweltpolitische Fehlanreize dahingehend, dass Behinderte ein Kfz der Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs vorziehen. Ein durchgreifender Grund hierfür ist nicht erkennbar, soweit Behinderte den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können.Soweit im Einzelfall behinderungsbedingt ein Kfz erforderlich ist, stehen hierfür Leistungen der Eingliederungshilfe zur Verfügung, insbesondere dann, wenn Behinderte aus eigenem Vermögen nicht in der Lage sind, ein solches zu finanzieren. Eine Versorgungslücke ist bei korrekter Ausschöpfung der Ansprüche daher nicht zu erwarten.Bereits in der Gesetzesbegründung des SGB IX vom 16.01.2001, BT‑Drucks 14/5074, S. 98 zu § 1 SGB IX, hat der Gesetzgeber ausgeführt, dass sich im Rehabilitationsrecht ein Werte- und Paradigmenwechsel ereignet habe, wonach nicht mehr die blosse Versorgung/Fürsorge des behinderten Menschen im Mittelpunkt stehe, sondern seine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, vergleiche hierzu Landessozialgericht Baden-Württemberg L 2 SO 1378/11 vom 26.09.2012. Weitere Erleichterungen werden im Rahmen des sich derzeit in Entwicklung befindenden Teilhabegesetzes erwartet, etwa ein deutliche Anhebung der Vermögensfreibeträge.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 14/06/2016
Η αναφορά τελειώνει: 21/07/2016
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 2-18-08-6121-033533

    Kraftfahrzeugsteuer


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte, dass § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert wird, dass
    umweltpolitische Fehlanreize, wie die verbilligte Nutzung privater Kraftfahrzeuge
    durch behinderte Menschen gegenüber Fahrten mit dem öffentlichen
    Personennahverkehr, entfallen.
    Dem Petenten geht es darum, diese Kompensation in Form der ganzen oder
    teilweisen Steuerfreiheit einzuschränken bzw. entfallen zu lassen und behinderte
    Menschen im Regelfall... παρακάτω

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