Alueella: Saksa

Kraftfahrzeugsteuer - Einbeziehung der Lärmemission bei der Kfz.-Steuer

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer neben dem Schadstoffausstoß auch die Lärmemission entsprechend ihrer Schädllchkeit berücksichtigt wird.

Perustelut

Erwiesenermaßen stellt Lärm eine ebensogroße Gesundheitsgefahr dar wie die Luftverschmutzung durch Abgase: Stress, Gehörschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. Bei der gegenwärtigen Bemessung werden besonders laute und in ihrer Transportleistung (Nutzlast) extrem ineffiziente Zweiräder mit Verbrennungsmotor gegenüber anderen Fahrzeugen auf ungerechte Weise bevorteilt. Die Berücksichtigung der Lärmemission würde höhere Steuereinnahmen und mehr Steuergerechtigkeit erzielen. Der Aufwand für eine Schallprüfung im Zuge der HU/ASU neben den Herstellerangaben wäre dagegen gering.

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Uutiset

  • Pet 2-17-08-6121-042020Kraftfahrzeugsteuer
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird eine Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer auch nach dem
    Geräuschemissionsverhalten der zu besteuernden Fahrzeuge angeregt.
    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, die
    Gesundheitsschädlichkeit von Lärmbelastung sei durchaus vergleichbar mit der
    Schädlichkeit von Schadstoffemissionen. Allerdings würden bei der gegenwärtigen
    Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer besonders laute und in ihrer Transportleistung
    (Nutzlast) extrem ineffiziente Zweiräder mit Verbrennungsmotor gegenüber... enemmän

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