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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß bei der Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer neben dem Schadstoffausstoß auch die Lärmemission entsprechend ihrer Schädllchkeit berücksichtigt wird.
Pamatojums
Erwiesenermaßen stellt Lärm eine ebensogroße Gesundheitsgefahr dar wie die Luftverschmutzung durch Abgase: Stress, Gehörschäden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. Bei der gegenwärtigen Bemessung werden besonders laute und in ihrer Transportleistung (Nutzlast) extrem ineffiziente Zweiräder mit Verbrennungsmotor gegenüber anderen Fahrzeugen auf ungerechte Weise bevorteilt. Die Berücksichtigung der Lärmemission würde höhere Steuereinnahmen und mehr Steuergerechtigkeit erzielen. Der Aufwand für eine Schallprüfung im Zuge der HU/ASU neben den Herstellerangaben wäre dagegen gering.
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Sākās petīcija:
13.09.2012
Petīcija beidzas:
25.10.2012
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-17-08-6121-042020Kraftfahrzeugsteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer auch nach dem
Geräuschemissionsverhalten der zu besteuernden Fahrzeuge angeregt.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, die
Gesundheitsschädlichkeit von Lärmbelastung sei durchaus vergleichbar mit der
Schädlichkeit von Schadstoffemissionen. Allerdings würden bei der gegenwärtigen
Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer besonders laute und in ihrer Transportleistung
(Nutzlast) extrem ineffiziente Zweiräder mit Verbrennungsmotor gegenüber... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.