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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß § 46 SGB V wie folgt geändert wird:Der Anspruch auf Krankengeld entsteht...2. im übrigen von dem Tag an, an dem die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erfolg.
Αιτιολόγηση
Nach der gegenwärtigen Rechtslage entsteht der Anspruch auf Krankengeld erst am Tag nach der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt. Wenn der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ausgeschöpft ist, fehlt dadurch regelmäßig ein Tag in der Berechnung des Krankengeldes, weil man als Patient ja nicht gestern schon wissen konnte, daß man heute krank werden wird. In der privaten Krankenversicherung wird hingegen ein solcher Karenztag nicht angewendet. Insofern besteht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung kranker Menschen, die durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung beseitigt werden kann.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
14/10/2013
Η αναφορά τελειώνει:
25/11/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 2-17-15-82710-056909
Krankengeld
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den sogenannten Karenztag beim Anspruch auf
Krankengeld nach § 46 Satz 1 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch abzuschaffen.
Die Petentin fordert eine Abschaffung des sogenannten Karenztages u.a., weil dies
im Vergleich zu den privat Krankenversicherten, die diesen Karenztag nicht haben,
eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstelle.
Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen... παρακάτω
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