Περιοχή: Γερμανία

Krankengeld - Heranziehen des um die Lohnsteuer reduzierten Bruttolohns als Berechnungsgrundlage des Kindertagekrankengeldes

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

30 Υπογραφές

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

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  1. Ξεκίνησε 2017
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

Η αναφορά απευθύνεται σε: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, als Berechnungsgrundlage des Kindertagekrankengeldes den um die Lohnsteuer reduzierten Bruttolohn heranzuziehen. Derzeit erfolgt ein Abzug von Sozialabgaben durch die Krankenkasse auf den gemeldeten Nettolohn des Arbeitgebers. Durch die neue Gesetzgebung verringerte sich der Auszahlungsbetrag für Arbeitnehmer bei Erkrankung des Kindes.

Αιτιολόγηση

Von der Krankenkasse gab es ein Schreiben, dass 100% vom Netto, wenn man berufstätig ist und Anspruch auf Urlaub- und Weihnachtsgeld hat, bei Erkrankung eines Kindes ausgezahlt werden. In der Berechnung kommt jedoch ein geringerer Betrag heraus, als vor der neuen Gesetzgebung. Grund ist folgender: der Arbeitgeber meldet Brutto- und Nettogehalt pro Tag. Die Krankenkasse nimmt das Netto (Bruttolohn abzüglich Steuer und aller Abgaben). Von diesem Nettobetrag werden Sozialabgaben einbehalten. Damit wird weniger Krankentagegeld ausgezahlt. Eine Falschberechnung der Krankenkasse liegt nicht vor, auch von anderen Kassen wird diese Berechnung bestätigt.Richtig wäre, vom Bruttolohn pro Tag die Lohnsteuer abzuziehen und dann von diesem Betrag die Berechnung des Krankentagegeldes der Krankenkasse vornehmen zu lassen. Werden dann von dieser die Sozialabgaben einbehalten, so ist dies ein einmaliger Abzug in der Berechnung.

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Στοιχεία για το ψήφισμα

Η αναφορά ξεκίνησε: 15/09/2017
Η αναφορά τελειώνει: 19/12/2017
Περιοχή: Γερμανία
Κατηγορία:

Νέα

  • Pet 2-18-15-82710-046046 Krankengeld

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, als Berechnungsgrundlage des
    Kindertagekrankengeldes den um die Lohnsteuer reduzierten Bruttolohn
    heranzuziehen.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, derzeit erfolge ein Abzug von Sozialabgaben
    durch die Krankenkasse auf den gemeldeten Nettolohn des Arbeitgebers.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 30 Mitzeichnungen sowie... παρακάτω

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