Krankengeld - Vereinheitlichung der Krankengeld-Auszahlschein-Praxis

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

71 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

71 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge die Vereinheitlichung der Krankengeld-Auszahlschein-Praxis beschließen

Begründung

Obwohl die Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit Sache der (Vertrags-) Ärzte ist und lt. Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes als Prognoseentscheidung keiner bestimmten Befristung unterliegt („bis auf weiteres“ oder „b.a.w.“), gibt es verschiedene Krankenkassen, die von ihren Versicherten für die Krankengeld-Zahlung trotz damit verbundener Gefahren ("BSG-Krankengeld-Falle") 14-tägig ein Formular „Auszahlschein“ verlangen und damit rechtswidrig in das Arzt-Patienten-Verhältnis eingreifen. Die praktizierten Verfahren sind mit krankenkassen-individueller Formulargestaltung und Einzel-Formular-Bewirtschaftung verbunden und verursachen nicht nur enormen sächlichen, personellen und finanziellen Aufwand, sondern tragen mit dazu bei, dass die Deutschen „Arzt-Besuchs-Weltmeister“ sind.In der fortwährenden Kostendiskussion interessiert das bisher wenig: die Kassen zahlen die Ärzte unabhängig vom Aufwand im Einzelfall pauschal. Welcher Betrag für ausschließlich durch Krankenkassen veranlasste Arzt-Besuche in der Pauschale enthalten ist, bleibt bisher offen.Und die Ärzte wissen unvermeidbaren aber überflüssigen Aufwand für Bürokratie ebenfalls zu neutralisieren, machen Abstriche in der Qualität und bei der Zeiteinheit pro Patient. Kein Wunder, dass das deutsche Gesundheitssystem im Mittelpunkt der Kritik steht und der Patient dabei der Gekniffene ist.Deswegen wäre das Verfahren zu überdenken. Falls die „Einzel-Formular-Bewirtschaftung“ als vorteilhaft zu bewerten wäre, sollte geprüft werden, ob sie auch auf Arbeitsunfähigkeits- und Rezept-Formulare, Überweisungen … ausgedehnt werden kann. Andernfalls wären die Verfahrensweisen umgekehrt zu vereinheitlichen, damit kostbare Ressourcen nicht weiterhin gedankenlos verschwendet werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 14.03.2013
Sammlung endet: 26.04.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-82710-048673Krankengeld
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge die Vereinheitlichung der Krankengeld-
    Auszahlschein-Praxis beschließen.
    Mit der Petition wird eine Änderung der Regelung, in welchem Zeitintervall vom Arzt
    die Auszahlscheine beim Krankengeld ausgestellt werden müssen, begehrt.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 71 Mitzeichnungen sowie drei
    Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
    Das Verfahren zur Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der
    Entgeltfortzahlung ist in § 6 der "Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
    (G-BA) über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur
    stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Fünftes Buch
    Sozialgesetzbuch – SGB V" (AU-Richtlinie) geregelt. Nach § 6 Abs. 2 AU-Richtlinie
    soll die Bescheinigung in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage
    zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum
    erfolgen. Ist es aufgrund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufes
    offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträumeder Arbeitsunfähigkeit
    bescheinigt werden.

    Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Krankenkassen ein berechtigtes
    Interesse an einer aktuellenAU-Bescheinigung haben, weil die auf dieser AU-
    Bescheinigung basierende Krankengeldauszahlung einen begünstigenden
    Verwaltungsakt darstellt, der nur unter erschwerten Bedingungen wieder aufgehoben
    werden kann. Sofern ggf. eine AU-Bescheinigung Monate in die Zukunft reicht und
    ein Versicherter ggf. vorher wieder gesund wird, kann das bereits bewilligte
    Krankengeld nur unter erschwerten Umständen zurückgefordert werden. Sofern
    einzelne Krankenkassen vor diesem Hintergrund in einem Abstand von 14 Tagen
    eine aktuelle Bescheinigung fordern, wird diesem Anliegen Rechnung getragen.
    Hinsichtlich der Nutzung einheitlicher Vordrucke bei der Auszahlung von
    Krankengeld weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
    Nach § 6 Abs. 1 AU-Richtlinie ist nachAblauf der Entgeltfortzahlung bzw. der
    Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit vom
    Vertragsarzt auf der Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Muster Nr. 17) zu
    attestieren. Die Attestierung der Arbeitsunfähigkeit während der Zeit des Anspruchs
    auf Entgeltfortzahlung ist gemäß § 5 AU-Richtlinie auf dem dafür vorgesehenen
    Vordruck (Muster Nr. 1) auszustellen. Insoweit bestehen einheitliche Formulare zu
    Krankengeldauszahlung, aber auch zur Attestierung der Arbeitsunfähigkeit für die
    Zeit des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.Begründung (pdf)

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