Krankenhauswesen - Keine Zahlung der Aufwandspauschale von Krankenkassen an Krankenhäuser

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
63 Ondersteunend 63 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

63 Ondersteunend 63 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…§ 275 SGB V Absatz 1c Satz 3 "Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten." zu streichen.

Reden

Sachlage:Wenn Verdacht besteht, dass ein Krankenhaus nicht korrekt abgerechnet hat, können die Krankenkassen dies durch den Medizinischen Dienst (MDK) überprüfen lassen. Im Grunde kommt dies einer Betriebsprüfung gleich. Findet der Medizinische Dienst nichts, bekommt das Krankenhaus eine Art "Aufwandsentschädigung" in Höhe von 300 €.Abrechnungsbetrug ist im Sinne der Solidargemeinschaft und auf Grund der immens steigenden Kassenbeiträge strikt einzudämmen.Es finden eher zu wenig Kontrollen statt. Ich selbst habe schon eine Eingabe bei meiner Krankenkasse - genannt "Manipulationsabwehr" - gemacht und es geschah nichts. Kein Wunder, wenn es die KK zusätzlich Geld kostet, falls sie nichts finden.Es ist nicht einzusehen, dass Krankenhäuser Geld dafür bekommen, wenn sich bei einer Überprüfung herausstellt, dass die Abrechnungen korrekt waren.Ein Unternehmer würde sich freuen, wenn er vom Finanzamt 300 € bekommt, weil der Steuerprüfer nichts gefunden hat.Oder ein unberechtigt beschuldigter Bürger Geld bekommt, wenn bei einer Hausdurchsuchung nichts gefunden wird und man das Chaos hinterher wieder aufräumen muss muss. Eine Bevorzugung von Institutionen die eine Grundversorgung gewährleisten müssen und aus gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtbeiträgen für den hart arbeitenden Teil der Solidargemeinschaft (Gutverdiener bleiben ja außen vor und zahlen nichts ein!!) finanziert werden, halte ich für mehr als fragwürdig.Mit meinem Verständnis des Grundgesetzes ist eine solche Bevorzugung nicht zu vereinbaren. Hier geht es um Gelder aus den Sozialkassen! Der Bürger hat ein Recht darauf, dass Abrechnungsbetrug geahndet wird!Betrug ist ein Straftatbestand. Der MDK ist somit gewissermaßen der Staatsanwalt/Steuerprüfer der Krankenkassen.Und derlei Prüfungen hat der Bürger über sich ergehen zu lassen, ohne dafür entschädigt zu werden.Hartz IV Bezieher, müssen sich ganz nackig machen und werden unter Generalverdacht gestellt.Auch der kleine Handwerker, der "kleine Mann" und unbescholtene Bürger wird übermäßig streng überwacht und kontrolliert. Bei den "großen Fischen", Steuerflüchtlingen, Steuervermeidern, oder -hinterziehern, Korruption, Wirtschaftskriminalität, Geldwäsche, Bankenüberwachung...... wird meist nicht so genau hingesehen.Und Krankenhäuser sollen wegen einer erfolglosen Überprüfung noch mit 300 € belohnt werden?Dies ist in keiner Weise zu rechtfertigen. Zumal die Hygienestandards und Personalpolitik streng wirtschaftlich strukturiert und leider nicht am Patienten orientiert ist.Krankenhäuser sind Wirtschaftsunternehmen und keine Wohltäter.Dann müssen sie sich auch entsprechenden Überprüfungen kostenlos unterziehen lassen.

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Nieuws

  • Pet 2-18-15-8275-030604

    Krankenhauswesen


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern keine
    Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro entrichten müssen, falls eine
    Rechnungsprüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt (§ 275
    Absatz 1c Satz 3 SGB V).
    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des... verder

Nog geen voor argument.

Die Krankenkassen werden extrem viele MDK-Überprüfungen anordnen, weil es kein Steuerungsinstrument mehr gibt und keine Sanktionen zu erwarten sind. Dies ist in der Vergangenheit bereits passiert und vor diesem Hintergrund hatte der Gesetzgeber dieses Gesetz eingeführt. Der MDK wird bei Aufhebung des Gesetzes wahrscheinlich langfristig expandieren müssen. Da der MDK durch Umlagen von Krankenkassen und Pflegekassen finanziert wird, kann das langfristig die Sozialversicherungsbeiträge steigen lassen.

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