Bölge : Almanya

Krankenversicherung der Rentner - Berücksichtigung von Vorversicherungszeiten (Änderung des § 5 Sozialgesetzbuch V)

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Deutschen Bundestag
203 Destekleyici 203 İçinde Almanya

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Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 5 Abs.1 Nr. 11 SGB V die Worte "...bis zur Stellung des Rentenantrages..." durch die Worte "bis zum Renteneintritt" zu ersetzen.

Gerekçe

In vielen Fällen, die fast ausnahmslos Frauen betreffen, werden Rentnerinnen nicht in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen, weil ihnen wegen der frühzeitigen und sogar von der Deutschen Rentenversicherung empfohlenen Rentenantragstellung (3 Monate vor Renteneintritt) genau diese Zeiten bei der Berücksichtigung der neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraumes seit erstmaliger Aufnahme einer Erwerbstätigkeit fehlen. In manchen Fällen fehlen ganze 10 Arbeitstage, weil der Tag der Rentenantragstellung Grundlage ist und nicht der doch wohl entscheidende Tag des Renteneintritts. Diese Rentnerinnen zahlen dann beispielsweise einen monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von 350 € als freiwillig Versicherte bei einer Rente von nur 700 €.

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Haberler

  • Pet 2-18-15-8273-003098Krankenversicherung der Rentner
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.02.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:
    1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als
    Material zu überweisen, soweit eine Verbesserung der Auskunfts- und
    Beratungsmodalitäten gefordert wird,
    2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
    Begründung
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, in § 5 Abs. 1 Nr. 11 Fünftes Buch
    Sozialgesetzbuch die Worte "...bis zur Stellung des Rentenantrages..." durch die
    Worte "bis zum Renteneintritt" zu ersetzen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, die Rahmenfrist für die Erfüllung der erforderlichen
    Vorversicherungszeit für eine (Pflicht-)Mitgliedschaft in der Krankenversicherung... daha ileri

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