Region: Tyskland
Dialog

Krankenversicherung der Rentner - Wiederaufnahme von Rentnern in die Krankenversicherung nach Auslandsaufenthalt/Kündigung

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Støttende 39 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

39 Støttende 39 i Tyskland

Samlingen er afsluttet

  1. Startede 2017
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog med modtageren
  5. Beslutning

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Krankenkassen zu verpflichten, Rentner, die eine Rente in diesem Land beziehen, als Pflichtmitglieder aufnehmen zu müssen, auch wenn sie sich im Ausland aufgehalten haben und die Versicherung in Deutschland gekündigt haben.

Begrundelse

Meine Eltern waren für einige Jahre im Ausland und meine Mutter hat die Krankenversicherung gekündigt weil im Ausland die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung über meinen Vater bestanden hat.Bei der Rückkehr wurde sie nicht mehr als Pflichtmitglied aufgenommen sondern mußte sich freiwillig versichern.Was bei einer geringen Rente einen hohen Zahlbetrag ausmacht. Da alle Rentenbezieher einer deutschen Rente pflichtversichert sind, sollte das auch für die Rentner gelten, die wegen eine Auslandaufenthaltes für längere Zeitnicht in Deutschland versichert waren.

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Nyheder

  • Pet 2-18-15-8273-038636 Krankenversicherung der Rentner

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    1. Die Petition
    a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu
    überweisen, soweit es darum geht, bei Verlassen der Krankenversicherung
    über die Konsequenzen hinsichtlich des Krankenversicherungsstatus - auch für
    Familienmitglieder - hinzuweisen, und dem Bundesministerium für Arbeit und
    Soziales als Material zu überweisen, soweit es darum geht, Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer generell frühzeitig über rentenrechtliche Konsequenzen
    - auch hinsichtlich ihres Krankenversicherungsstatus - zu informieren,
    b) den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit es auch um... mere

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