Krankenversorgung der Beamten - Parallele Antragsstellung für Beihilfeanträge und Anträge an die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

20 Unterstützende 20 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Beihilfeanträge und Anträge an die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) parallel gestellt werden können.

Begründung

Ehemalige Bundesbahnbeamte, die in den 90ger Jahren beruflich zum Bundesgrenzschutz gewechselt haben, sind zum großen Teil bei der Krankenversorgung der Bundesbahn (KVB) geblieben.Bei der Einreichung von Rechnungen kommt es immer mal wieder zu Unregelmäßigkeiten und die Gesamterstattung aller Unkosten erfolgt oft erst nach zwei Monaten. Es können keine Anträge parallel gestellt werden. Die KVB begründet dieses mit einer evtl. Übererstattung von 100 % und Erstattungsanträge von Arztrechnungen und Rezepten werden nur bei einer Vorlage des Beihilfebescheides erstattet. Bei hohen Arzt- und Krankenhausrechnungen gerät man schnell in eine finanzielle Schieflage.Hier nun die Bitte an den Petitionsausschuss, diese einmal zu überdenken und gegebenenfalls mit dem Verantwortlichen der Bundesbahn-Krankenversorgung (KVB) Kontakt aufzunehmen, um diesen Zustand zu ändern.Mit freundlichen GrüßenFranz - Josef Rolf

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-18-12-2018-040118 Krankenversorgung der Beamten

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Beihilfeanträge und Anträge an die
    Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten parallel gestellt werden können.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen dem Petitionsausschuss 20 Mitzeichnungen und keine Diskussionsbeiträge vor.
    Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen eingegangen werden kann.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es im... weiter

Noch kein PRO Argument.

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