Kreditwesen - Private Baukredite nur bei Eigenkapitalanteil

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2009
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen das Banken Baukredite im privaten Bereich nur gegen den Nachweis von mindestens 20 Prozent an Eigenkapital vergeben dürfen.

Begründung

Grundsätzlich wird empfohlen, einen soliden Grundstock an eigenen Mitteln zu investieren, um entsprechend weniger Fremdmittel finanzieren zu müssen. Angeraten werden nach wie vor, 20 bis 30 Prozent an Eigenkapital in die Waagschale zu werfen, um Zinsen einsparen zu können und die Verhandlungsposition gegenüber dem Geldgeber zu verbessern. So die Theorie. In der täglichen Praxis stellt sich immer wieder heraus, dass sehr viele Immobilienfinanzierungen auf wackligen Beinen stehen und Häuser nach der ersten Zinsbindung unter von den Besitzern nicht mehr finanziert werden können. Der Staat bietet durch WfA-Mittel und WohnRente attraktive Förderungen und Anreize sich Eigenkapital anzusparen. Doch die heutige Konsum- gesellschaft will alles jetzt - ohne Wartezeit. Das Eigenkapital ein wesentlicher Bestandteil einer Finanzierung ist, scheint im täglichen Kundengespräch für einen großen Teil der Kunden etwas "suspekt". Stimmen Sie für diese Petition und helfen Sie mit die Eigenkapitaldecke in Deutschland zu steigern.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.06.2009
Sammlung endet: 26.08.2009
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Thomas Droese

    Kreditwesen

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.04.2011 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit der Gewährung
    von Immobiliendarlehen gefordert. Diese sollte in Zukunft nur noch bei Erbringung
    einer Eigenkapitalquote von 20 Prozent möglich sein.

    In der Begründung wird angeführt, dass viele Immobilienfinanzierungen auf
    "wackeligen Beinen" stehen würden und es daher vor Bewilligung von Fremdkapital
    dringend eines solideren Grundstocks an Eigenkapital bedürfe.

    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf den Akteninhalt Bezug
    genommen.

    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum Zeitpunkt des
    Abschlusstermins
    der Mitzeichnung
    111 Mitunterzeichner
    fand
    und
    28 Diskussionsbeiträge im Internet ausgelöst hat.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich auf Grundlage einer
    Stellungnahme
    folgt
    (BMF) wie
    Finanzen
    der
    des Bundesministeriums
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass eine Bank bereits unter aufsichtsrechtlichen
    Kriterien nach § 25a Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) verpflichtet
    ist,
    "über
    geeignete Regelungen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken"
    sowie über "angemessene Regelungen () anhand derer sich die finanzielle Lage
    () jederzeit bestimmen lässt" zu verfügen.

    Hierzu muss ein Kreditinstitut die Werthaltigkeit eines Kreditengagements und das
    daraus erwachsene Ausfallrisiko möglichst zuverlässig beurteilen können. Dies ist

    jedoch nur dann möglich, wenn es einen hinreichenden Einblick in die
    wirtschaftlichen
    Verhältnisse
    des
    Kreditnehmers
    und
    den Wert
    des
    Finanzierungsobjektes erhält.

    Der Petitionsausschuss macht darauf aufmerksam, dass das KWG jedoch keine
    Vorgaben dahingehend enthält, nach welchen geschäftspolitischen Kriterien die
    Bonitäts- und Werthaltigkeitsprüfung erfolgen soll. Demnach steht es jedem
    Kreditinstitut
    frei,
    in welcher Weise es vorhandenes Vermögen und laufende
    Einkünfte bei der Risikoeinschätzung gewichtet und bewertet.

    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die genannten Regelungen zwar primär der
    Erfüllung bankenaufsichtlicher Vorgaben dienen, sich in der Praxis jedoch eine von
    Bank und Kunde gemeinsam vorgenommene Bestandsaufnahme über die
    wirtschaftliche Belastbarkeit des Darlehensnehmers ergibt, aus deren Ergebnis
    beide Seiten - jeweils eigenverantwortlich - ihre Schlüsse ziehen können.

    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass auch der Bundesanstalt
    für
    Finanzdienstleistungsaufsicht
    dass
    keine
    Erkenntnisse
    vorliegen,
    Immobilienfinanzierungen, die auf verhältnismäßig geringem Eigenkapital basieren,
    signifikant häufiger zu Zahlungsstörungen führen. Selbst in der Finanzmarktkrise
    kam es in der Bundesrepublik Deutschland, anders als auf dem US-amerikanischen
    Bankenmarkt, kaum zu einer Häufung von Ausfällen im eigenen Portfolio an
    Immobilienkrediten an private Haushalte.

    Vor diesem Hintergrund soll es nach Auffassung des Petitionsausschusses den
    Marktteilnehmern in einer freien W irtschaftsordnung auch weiterhin grundsätzlich
    selbst
    überlassen
    sein,
    die wirtschaftlichen Vor-
    und Nachteile
    einer
    Darlehensentscheidung abzuwägen. Neben einer Beratung durch sein Kreditinstitut
    stehen dem potentiellen Immobilienerwerber hierbei erforderlichenfalls auch
    zahlreiche neutrale Informationen zur Verfügung z. B. in den Beratungsstellen der
    Verbraucherzentralen, in einschlägigen W irtschafts- und Verbraucherpublikationen
    und
    auch
    beim
    Verbrauchertelefon
    der
    Bundesanstalt
    für
    Finanzdienstleistungsaufsicht.

    Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, im
    Sinne des Anliegens tätig zu werden und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen.

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