Область: Германия
 

Kundenschutz im Telekommunikationsbereich - Ansage bei Anrufen in andere Netze

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Deutschen Bundestag

272 подписи

Петиция была отклонена.

272 подписи

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2013
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags.

Петиция адресована: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass die Telekommunikationsanbieter vor dem Verbindungsaufbau eine Ansage machen, wenn das eigene Anbieternetz verlassen wird, da dadurch eventuell erhöhte Kosten entstehen.

основания

Durch die Möglichkeit der Mitnahme der Rufnummer ist nicht mehr ersichtlich, zu welchem Anbieter die angegebene Rufnummer gehört. Dadurch kann man unversehens in eine Kostenfalle tappen.

Поделиться петицией

Изображение с QR-кодом

отрывной лист с QR-кодом

скачать (PDF)

Информация о петиции

Петиция началась: 23.01.2013
Коллекция заканчивается: 07.03.2013
Область: Германия
Тема:  

Новости

  • Pet 1-17-09-9028-046530Kundenschutz im
    Telekommunikationsbereich
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition sollen Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, per Ansage
    mitzuteilen, wenn das Anbieternetz verlassen wird.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, bei Verlassen des
    eigenen Anbieternetzes würden erhöhte Kosten entstehen. Durch die zahlreichen
    Anbieter sei nicht mehr ersichtlich, zu welchem Anbieter die jeweilige Rufnummer
    gehöre. Im Hinblick hierauf könne man unversehens in eine Kostenfalle treten.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 272 Mitzeichnungen und 12 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass grundsätzlich alle Verbindungen
    kostenpflichtig sind. Eine Ausnahme hierzu bilden nur Verbindungen zu entgeltfreien
    Telefondiensten, insbesondere des Rufnummernbereichs (0)800, bei deren
    Inanspruchnahme der Anrufende kein Entgelt zu entrichten hat.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass eine entsprechende Auskunft durch die
    jeweiligen Netzbetreiber von Mobilfunk oder Festnetz vor dem Zustandekommen der

    Verbindung mit einem erheblichen Aufwand verbunden wäre. Die Feststellung, ob
    der angerufene Teilnehmer dem eigenen Netz zugeordnet werden kann oder einem
    Netz eines anderen Netzbetreibers zuzuordnen ist, muss nicht zwangsläufig
    unmittelbar beim Gesprächsaufbau erfolgen, sondern kann auch nachträglich bei der
    Auswertung der Rechnungslegungsdaten erfolgen. Im Übrigen geht der Ausschuss
    davon aus, dass die Mehrheit der Teilnehmer einen schnellen Verbindungsaufbau
    wünscht, d. h. durch Ansagen verzögerte Telefonate würden wiederum zu
    erheblichen Beschwerdezahlen führen.
    Abschließend macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass zu einzelnen
    Rufnummerngassen zudem bereits durch §§ 66a bis 66c Telekommunikationsgesetz
    (TKG) gesetzlich vorgeschriebene Preisangabe-, Preisansage- und
    Preisanzeigeverpflichtungen bestehen. Bei Rufnummern für Premium-Dienste ist
    durch § 66d TKG außerdem eine Preishöchstgrenze festgelegt, so dass eine
    Kostenfalle - wie sie in der Begründung der Petition gemutmaßt wird -
    ausgeschlossen werden kann.
    Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht
    und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition
    auszusprechen.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
    dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)

Это может заинтересовать вас

44 %
220 подписи
64 дней остальное

Помогите укрепить гражданское участие. Мы хотим, чтобы ваши проблемы были услышаны, оставаясь независимыми.

Пожертвовать сейчас