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Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Zusätzlich gebuchte Datenvolumen bei Mobilfunk und LTE Verträgen dürfen nicht verfallen.
Αιτιολόγηση
Der Ausbau des Breitbandinternets ist im vollen Gange. Grade im Ländlichen Bereich ist häufig eine Versorgung mit "schnellem" Internet nur über das Mobilfunknetz bzw. LTE möglich.Im Mobilfunk- und LTE Verträgen ist es gängige Praxis, Verträge mit einer sogenannten Flatrate im Datenvolumen zu begrenzen. Je nach Vertrag z.B. 5GB; 10GB oder höher. Ist dieses Datenvolumen überschritten, wird die Geschwindigkeit des Anschlusses teils erheblich reduziert. Als Ausweg steht einem die zusätzliche Buchung von Datenvolumen offen. Wenn man nun gegen Ende des Abrechnungszeitraumes dazu "gezwungen" ist, das zusätzliche Datenvolumen dazu zu buchen (bei einigen Verträgen sind nur 5GB oder 10GB möglich die ca. 10-15€ zusätzlich Kosten) schafft man es zum Teil nicht, das zusätzliche Datenvolumen zu verbrauchen. Bei Beginn einer neuen Abrechnungsperiode, wird der Vertrag automatisch zurück auf Null gesetzt und das evtl. zwei Tage zuvor Gebuchte Datenvolumen ist verfallen. Abgesehen davon, dass ein LTE Vertrag häufig zum Teil teurer ist als ein vergleichbarer DSL Vertrag und es grade im ländlichen Bereich zum Teil keine Alternativen gibt, ist das eine zusätzliche Benachteiligung und ein Standortnachteil für Firmen und Gewerbe.
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Η αναφορά ξεκίνησε:
05/05/2015
Η αναφορά τελειώνει:
08/06/2015
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 12.03.2016Pet 1-18-09-9028-021471
Kundenschutz im
Telekommunikationsbereich
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.02.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass zusätzlich gebuchte Datenvolumina bei
Mobilfunk und LTE-Verträgen nach dem Abrechnungszeitraum nicht verfallen dürfen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass gerade im
ländlichen Bereich eine Versorgung mit „schnellem“ Internet häufig nur über das
Mobilfunknetz bzw. LTE möglich sei. In Mobilfunk- und LTE-Verträgen sei es gängige
Praxis, Verträge mit einer sogenannten... παρακάτω
Συζήτηση
Ακόμα κανένα επιχείρημα κατά.