Alue: Bremen
 

L 18/147 - Schaffung neuer GEZ-Befreiungstatbestände

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Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

10 allekirjoitukset

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Valmis

Tämä on verkkoadressi der Bremischen Bürgerschaft.

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Guten Tag!

Ich bitte um Neuregelung der GEZ Gebühren für Bürger mit niedrigem Einkommen und/oder ALG1 Bezieher.

Beispiel: ALG1 805,00€ + Wohngeld 45,00€ fällt durch das Raster der GEZ Befreiung...

Absurd ist, dass man dann noch die monatliche GEZ Gebühr bezahlen soll, wo man doch gerade ca. 50,00€ mehr hat, als ein ALG2 Bezieher.

Härtefallanträge werden von der GEZ abgelehnt.

Früher gab es in der GEZ Befreiungsregelung den Posten: Geringverdiener..

Dieses ist heute nicht mehr vorhanden...

Zumal das GEZ Gesetz meines Erachtens total veraltet ist und sich eher wie eine Zwangsabgabe darstellt!

Ich beantrage deswegen eine Neuregelung für Geringverdiener und ALG1 Bezieher welche bisher keine Berücksichtigung in den Befreiungsklauseln der GEZ finden.

Mein Vorschlag wäre:

  • GEZ ganz abschaffen

-oder GEZ Befreiung für Bürger bis zu einem Einkommen, egal welcher ART, von netto 1100€.

Mit freundlichen Grüssen

Beate Borchert

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus aloitettu: 09.07.2012
Keräys päättyy: 21.08.2012
Alue: Bremen
Aihe:  

Uutiset

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 17 vom 6. März 2013

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft keine
    Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/147

    Gegenstand:
    Rundfunkgebühren/ -beiträge

    Begründung:
    Die Petentin regt an, den Rundfunkbeitrag abzuschaffen oder eine Befreiung für Bürgerinnen und
    Bürger mit einem Einkommen von netto bis zu 1.100 € vorzusehen. Ihrer Ansicht nach handele es
    sich um eine Zw angsabgabe, die völlig veraltet sei. Die Zahlung von Rundfunkbeiträgen durch
    Personen mit einem Nettoeinkommen bis zu 1.100 € sei sozial nicht gerechtfertigt. Die Petition wird
    von zehn Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Chefs der
    Senatskanzlei eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen im Rahmen der
    öffentlichen Beratung ihrer Petition mündlich zu erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich
    das Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss kann den Wunsch der Petentin zwar nachvollziehen. Letztlich kann er ihr
    Anliegen jedoch nicht unterstützen. Eine ersatzlose Abschaffung des Rundfunkbeitrags kommt nach
    Auffassung des Petitionsausschusses nicht in Betracht. Der öffentlich- rechtliche Rundfunk erfüllt
    den im Grundgesetz verankerten Auftrag,
    eine Grundversorgung aller Bürgerinnen und Bürger mit
    Information, Bildung und Unterhaltung objektiv und umfassend zu gewährleisten und damit die
    Meinungsvielfalt der Gesellschaft
    abzubilden. Wichtigstes Instrument zur Finanzierung des
    Gesamtprogramms ist der Rundfunkbeitrag. Er gewähr
    leistet eine finanzielle Versorgung der
    Rundfunkanstalten, die frei vom Risiko der Einflussnahme politischer oder sonstiger
    gesellschaftlicher Gruppen ist.

    Auch eine generelle Beitragsbefreiung für Personen mit geringem Einkommen kann der
    Petitionsausschuss nicht unterstützen. Bei der Neuregelung der Rundfunkfinanzierung hat der
    Gesetzgeber das Problem gesehen und sich dafür entschieden, Befreiungstatbestände für Personen,
    die Sozialleistungen beziehen, zu schaffen. Ziel ist es, das Befreiungsverfahren einfach und
    transparent zu gestalten. Die Alternative wären gestaffelte Bei tragssätze je nach Höhe des erreichten
    Einkommens gewesen. Dies wäre jedoch verwaltungstechnisch nicht umsetzbar und auch nicht
    kontrollierbar, weil der Beitragsservice für sämtliche Haushalte in der Bundesrepublik zuständig ist.

    Begründung (PDF)

Väittely

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Schon vor Monaten habe ich hier im Rahmen einer Petition darum gebeten, dass die Bürgerschaft die Zwangsabgabe für Rundfunk und Fernsehen ablehnt, weil beide ihre ursprüngliche Aufgabe nur noch unzureichend erfüllen, vor allem was die Objektivität der Information und die Qualität der Unterhaltung angeht. Für den Fall der Ablehnung habe icfh vorgeschlagen, die von den Gebühren zu befreien, die beide Medien- z.B. aus den obigen Gründen - nicht mehr in Anspruch nehmen.

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