13 Underskrifter
Petitionen er afsluttet
Dette er en online petition der Bremischen Bürgerschaft ,
Andragendet er stilet til: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Wortlaut der Petition
Vereinigung zur Förderung des Petitionsrechts in der Demokratie e.V.
Kontaktadresse: c/o Max-Planck-Str. 56, 28357 Bremen
Vorstand: Reinhard Bockhofer, Dagmar Meine, Jürgen Meine
Tel.: 0421 - 25 766 14
Bremen, im September 2012
An die Bremische Bürgerschaft
Petitionsausschuss
Haus der Bürgerschaft
Am Markt 20
28195 Bremen
ePetition an die Bremische Bürgerschaft mit der Bitte um öffentliche Behandlung
I. Petitionstext - Grundsatz
Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen:
Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes Bremen, die kein Wahlrecht bei den Landtagswahlen bzw. den Wahlen zur Stadtbürgerschaft haben, dürfen bei staatlichen bzw. kommunalen Volksabstimmungen nicht weiterhin übergangen werden, sondern müssen bei der Berechnung der Grundgesamtheit des Abstimmungsquorums mitberücksichtigt werden.
II. Petitionsbegründung
1.) Volksabstimmungen begünstigen mobilisierungsfähige Minderheiten
Volksabstimmungen und Bürgerentscheide gelten vielen als geeignetes Mittel gegen den Politik- bzw. Politikerverdruss.
Direkte Demokratie soll die Verfilzung von Wirtschaft und Politik beheben und den Abstimmungsberechtigten die letzte Entscheidung einräumen. Die Beteiligung aber ist selbst bei umstrittenen Themen regelmäßig gering, geringer noch als an den allgemeinen Wahlen. Zudem haben sie trotz geringer Beteiligung oft größere politische Wirkung als parlamentarische Entscheidungen.
So beteiligten sich an der Abstimmung über die Schulreform in Hamburg am 18.7.2010 nur 38,9% der Abstimmungsberechtigten. Vor allem die großbürgerliche Mittel- und Oberschicht war maßgeblich an der Mobilisierung beteiligt. Immer wenn es um ihre massiven Interessen geht, bestimmt sie das Ergebnis zu Lasten der sozial schwächeren Einwohner. In den Hamburger Stadtteilen mit unterdurchschnittlichem Einkommen lag die Beteiligung an der Volksabstimmung zum Teil nur bei einem Drittel der Beteiligung im wohlhabenden Blankenese.
Plebiszite betreffen zudem alle Einwohner, auch die Ausländer. Diese haben aber weder Wahl- noch Abstimmungsrechte. Die vorliegende Petition soll das notwendige Umdenken anbahnen helfen.
2.) Volk Einwohner
Das Grundgesetz nennt das Volk z.B. in der Präambel oder in Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG. Etwa bei der Bestimmung der Zahl des Bundesratsmitglieder (Art. 51 Abs. 2 GG) aber geht die Verfassung von der Zahl der Einwohner des Bundeslandes aus und schließt die Unionsbürger und Drittstaatsangehörigen ein. Bislang wurde dies nicht als Verfälschung des Demokratieprinzips geltend gemacht.
Auf die Einwohnerzahl nimmt auch die Regelung des Aufkommens der Länder am Aufkommen der Umsatzsteuer in Art. 107 Abs. 1 Satz 4 GG Bezug. Gleiches gilt für den Länderfinanzausgleich. Die Einwohnerzahl wird unter dem Bedarfsgesichtspunkt begründet und akzeptiert. Ähnliches gilt für die Schlüsselzuweisungen der Länder an die Kommunen. Ausländer haben insoweit bereits heute eine passive, allerdings keine aktiv gestaltende Rolle im demokratischen System. Alle Einwohner bei der Berechnung der Mindestbeteiligung, dem Abstimmungsquorum, mitzuzählen, ist also rechtlich möglich.
Fazit:
Als vom Ergebnis der Abstimmung gleichermaßen Betroffene sollten Drittstaatsangehörige und Unionsbürger ebenso wie die Deutschen in die Ermittlung der Zahl der Mindestbeteiligung (Quorum) einbezogen werden. Das wäre ein behutsamer Schritt zur Integration der Ausländer, bis das Grundgesetz ihre Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen zulässt. Es trägt damit dazu bei, Stadtteile mit unterdurchschnittlichem Einkommen und defizitären Lebensverhältnissen vor weiterer Benachteiligung besser zu schützen.
III. Gesetzgeberischer Vorschlag Details
§ 6 Abs. 1 Satz 2 des Bremischen Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid lautet bisher: Dies gilt jedoch nur, wenn mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten zugestimmt hat.
Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 muss bei Änderungen der Landesverfassung die Hälfte der Stimmberechtigten zustimmen. Um den Gedanken der Beteiligung der Unionsbürger und Drittstaatsangehörigen umzusetzen, müsste jeweils das Wort "Stimmberechtigte" ersetzt werden durch "Einwohner über 16 Jahre".
Zur Klarstellung muss in § 3 als Absatz 6 eingefügt werden:
"Stimmberechtigt sind alle, die zum Landtag bzw. zur Stadtbürgerschaft wahlberechtigt sind, alle Unionsbürger sowie alle Drittstaatsangehörigen über 16 Jahre mit einer Daueraufenthaltserlaubnis."
Da die Unionsbürger wahlberechtigt zur Stadtbürgerschaft sind, könnte es alternativ heißen: "Stimmberechtigt sind alle, die zum Landtag beziehungsweise zur Stadtbürgerschaft wahlberechtigt sind, sowie alle Drittstaatsangehörigen über 16 Jahre mit einer Daueraufenthaltserlaubnis.
i.A. der Vereinigung
gez. R.Bockhofer
Link til petitionen
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download (PDF)Oplysninger om petitionen
Andragende startede:
01.10.2012
Andragendet slutter:
12.11.2012
Region:
Bremen
Kategori:
Nyheder
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Beschluss des Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
den 04-12-2013Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 23 vom 4. Dezember 2013
Der Ausschuss bittet, folgende Petition den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:
Eingabe Nr.: L 18/169
Gegenstand:
Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Volksentscheid
Begründung:
Die Petenten regen an, das Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid so zu ändern, dass alle
Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes Bremen bei der Berechnung der Grundgesamtheit des
Abstimmungsquorums mitberücksichtigt werden. Zur Begründung tragen sie vor, Plebiszite beträfen nicht
nur die deutsche Bevölkerung, sondern auch ausländische Einwohnerinnen und Einwohner. Deshalb
müssten sie bei der Ermittlung der Zahl der Mindestbeteiligungen einbezogen werden.... mere
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