Regione: Brema

L 18/183 - Berücksichtigung von Dyskalkulie in der Schule

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
13 Supporto 13 in Brema

La petizione è conclusa

13 Supporto 13 in Brema

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2012
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online der Bremischen Bürgerschaft.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Petition ist unbedingt von öffentlichen Intresse und Bedarf der umgehenden Änderung! Es ist eine schreiende UNGERECHTIGKEIT die Kinder betrifft, die unter DYSKALKULIE ( Rechenschwäche) leiden!!! Im Gegensatz zu den Kindern, die unter LRS leiden und die eine Notenberücksichtigung erhalten, stehen betroffenden Kinder mit Dyskalkulie im Regen. Sie bekommen mangelhafte Noten, obwohl sie eine diagnostizierte Schwäche haben. Es gelingt ihnen teilweise den Stoff zu verstehen und den Rechenweg, machen dann aber im Rechnen Fehler. Obwohl sie also den Rechenweg verstehen und ihn richtig ausführen, bekommen sie eine niederschmetternde schlechte Note. Erklären Sie mir bitte , warum im Umkehrschluss Kinder mit LRS Schreibfehler machen noch und nöcher, was mir einem Rechenfehler gleichzusetzten ist, aber die Inhaltsangabe richtig gemacht haben, aber die Fehler ausser Acht gelassen werden und für solche Arbeiten noch ein befriedigend bekommen. Ungerechter geht es doch gar nicht mehr!!!!! Es ist nicht richtig, dass Argument, dass Mathemathikarbeiten nur aus einer richtigen Lösung bestehen, die es zu benoten gilt, sondern auch der Rechenweg, der zwangsläufig zu benoten gilt. Auch an den Universitäten wird heute bereits das Thema DYKALKULIE differenziert betrachtet. Es ist nicht zu verantworten, dass ein Kind, wenn es diese Schwäche hat, fast nicht in der Lage ist, trotz anderer guter Fächer, ABITUR zu machen!!!!Ändern Sie das!!!!

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Novità

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land ) Nr. 25 vom 19. Februar 2014

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft ke ine
    Möglichkeit sieht, den Eingaben zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 18/183

    Gegenstand:
    Berücksichtigung von Dyskalkulie in der Schule

    Begründung:
    Die Petentin rügt die Ungleichbehandlung zwischen Kindern, die unter Dyskalkulie leiden und solchen, die
    eine Lese- Rechtschreib- Schwäche haben. Kinder mit Dyskalkulie erhielten keinen Notenschutz. Obwohl sie
    den Rechenweg verstehen und richtig ausführen könnten, bekämen sie schlechte Noten, wenn sie sich
    verrechnet hätten. Damit sei es fast ausgeschlossen, tr otz guter Noten in anderen Fächern, das Abitur zu
    bestehen.... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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