L 19/131 - Beteiligung des Landes Bremen am Fonds für Betroffene von sex. Missbrauch

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
71 Unterstützende 71 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

71 Unterstützende 71 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Das Land Bremen soll sich am Fonds sexueller Missbrauch für Betroffene im familiären Bereich und am EHS für Betroffene im institutionellen Bereich beteiligen.

Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit benötigen dringend schnelle und unbürokratische Unterstützung. Das Land Bremen beteiligt sich bis heute weder am Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene im institutionellen Bereich (EHS) noch am Fonds sexueller Missbrauch für Betroffene im familiären Bereich (FSM). Dies ist nicht hinnehmbar!

Das ergänzende Hilfesystem wurde 2011 vom Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ gefordert. Diese Forderung wurde ab Mai 2013 umgesetzt, indem zwei Bereiche geschaffen worden sind: einer für Betroffene im familiären Bereich und familiären Nahfeld (FSM) und einer für in Institutionen Betroffene (EHS). Der Fonds und das EHS unterstützen Betroffene, die noch immer unter den Folgen der sexuellen Übergriffe in Kindheit und Jugend leiden, jedoch über das soziale Entschädigungsrecht oder die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung keine oder nicht ausreichende Leistungen auf passende Therapien oder Lebenshilfen erhalten.

Als Bürgerin des Landes Bremen und Mitglied im Betroffenenrat beim Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) fordere ich die Bürgerschaft und den Präsidenten des Senats des Landes Bremen auf,

1.dem Ergänzenden Hilfesystem für Betroffene von sexuellem Missbrauch im institutionellen Bereich beizutreten

2.dem Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene aus dem familiären Bereich beizutreten und in den Fonds den nach Königsteiner Schlüssel errechneten Beitrag für das Land Bremen in Höhe von rund 500.000 EUR einzuzahlen.

EHS - institutioneller Bereich

Fast alle Bundesländer (Freie und Hansestadt Hamburg, Freistaat Sachsen, Land Schleswig-Holstein, Land Berlin, Land Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Land Brandenburg, Freistaat Thüringen, Saarland, Land Rheinland-Pfalz, Land Niedersachsen, Land Hessen und Land Mecklenburg-Vorpommern) sind dem EHS- institutioneller Bereich bereits beigetreten und nehmen ihre Verantwortung wahr. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass der finanzielle Aufwand für das Land dabei als gering einzuschätzen ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Land Bremen sich weigert, ebenfalls seiner Verantwortung für Betroffene sexueller Gewalt gerecht zu werden.

FSM - sexueller Missbrauchsfonds im familiären Bereich

In den FSM zahlen bisher nur der Bund sowie drei Bundesländer ein. Federführend als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz hat Herr Bürgermeister Dr. Carsten Sieling im August 2016 nach Auskunft des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) es abgelehnt, den Empfehlungen des Runden Tisches für eine finanzielle Beteiligung der Länder am Fonds Sexueller Missbrauch für Betroffene aus dem familiären Bereich zu folgen. Gemäß Königsteiner Schlüssel betrüge die finanzielle Verpflichtung für das Land Bremen weniger als 500.000 EUR.

In der Konsequenz bedeutet dies: Aktuell fehlen ca. 40 Millionen EUR im Fonds, die dringend für Sachleistungen für Betroffene sexueller Gewalt benötigt werden. Von den versprochenen 100 Millionen EUR stehen bisher erst rund 60 Millionen EUR zur Verfügung (Bund: 50 Millionen EUR, das Land Mecklenburg-Vorpommern: 1,03 Millionen EUR, der Freistaat Bayern: 7,61 Millionen EUR, das Land Hessen hat für das Jahr 2017 seinen Beitrag in Höhe von 3,6 Mio. EUR angekündigt; gemäß Königsteiner Schlüssel). Nach Informationen des UBSKM liegen bei der das Hilfesystem verwaltenden Geschäftsstelle bereits mehr als 8.000 Anträge vor, von denen ca. 95 % den FSM betreffen. Die vorhandenen 60 Millionen EUR sind somit bereits bei Bewilligung der bereits vorliegenden Anträge annähernd aufgebraucht. Es gehen jedoch jeden Tag neue Anträge bei der Geschäftsstelle ein!

Unterstützen Sie die Forderungen des Betroffenenrates für die langfristige Sicherstellung von individualisierter sachleistungsbezogener finanzieller Unterstützung für alle Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Kindheit bei der Bewältigung der durch die Gewalterfahrungen verursachten Folgen in einem Fonds. Das Land Bremen muß schnellstmöglich durch eine Beteiligung Verantwortung übernehmen.

Renate Bühn

Mitglied im Betroffenenrat – Fachgremium beim UBSKM

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Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 18. August 2017

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den Deputationen zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 19/131

    Gegenstand:

    Beteiligung des Landes Bremens am Fonds für Betroffene von sexuellem Missbrauch

    Begründung:

    Die Petentin fordert die Beteiligung Bremens an dem Fonds für Betroffene von sexuellem
    Missbrauch im familiären Bereich und im institutionellen Bereich. Sie begründet ihr Anliegen
    damit, dass die vorhandenen Hilfeleistungen für die Betroffenen häufig nicht ausreichend
    seien. Die Petition wird von 71 Mitzeichnenden unterstützt.
    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme... weiter

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