L 19/148 - Zugang für Bürger zum Staatsgerichtshof

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
3 Toetav 3 sees Bremeni liidumaa

Petitsioon viidi lõpule

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  1. Algatatud 2017
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See on veebipõhine petitsioon der Bremischen Bürgerschaft.

Die Bremische Bürgerschaft möge beschließen, dass auch ganz normale Bürger Zugang zum Bremer Staatsgerichtshof erhalten.

Im Rahmen der neuerlichen Bemühungen Bremens, die Bürger stärker in den politischen Meinungs-und Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen, wäre eine solche Entscheidung überfällig.Denn die Betroffenen müssten bei einem entsprechenden Verwaltungsgerichtsverfahren die anfallenden nicht unerheblichen Kosten unter Umständen - wie in meinem Fall - für einen rein öffentlichen Zweck allein auf sich nehmen und würden deshalb in der Regel eher auf die wünschenswerte Klärung von Konflikten zwischen Staat und Bürger verzichten. Das würde natürlich wieder vor allem die auch sonst Benachteiligten treffen!

Als Beispiel nenne ich Ihnen einen Fall, in dem der Petitionsausschuss meiner Anregung gefolgt war, Bürgerschaft und Senat jedoch offenbar keine Schlußfolgerungen daraus ziehen wollen: "Der Petitionsausschuss ist deshalb der Auffasssung, dass eine breite politische Diskussion über die Ausgestaltung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsverfahren erforderlich ist. Deshalb habe ich Ihre Petition den Fraktionen als Material für ihre weitere Arbeit zur Verfügung gestellt." (Schreiben des Petitionsausschusses vom 21.Juni 2013, Aktentenzeichen S 18/122, gez. E.Motschmann)

Auf meine entsprechenden Anfragen habe ich - mit einer negativen Ausnahme! - keinerlei Antwort erhalten!

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  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 21 vom 18. August 2017

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe den Fraktionen zur Kenntnis zu geben:

    Eingabe Nr.: L 19/148

    Gegenstand:

    Zugang für Bürger zum Staatsgerichtshof

    Begründung:

    Der Petent fordert den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zum Staatsgerichtshof. Er hofft,
    die Einzelnen dadurch stärker in den Meinungs - und Entscheidungsprozess einzubeziehen
    und von den Gerichtskosten zu entlasten. Die Petition wird von drei Mitzeichnenden
    unterstützt.

    Nach der derzeitigen Rechtslage können sich Bürger nur im Zusammenhang mit der
    Wahlprüfung, der Zulassung von Volksbegehren, bzw. der Durchführung von
    Volksentscheiden und der Zulassung... Edasi

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