Аймақ: Bremen
 

L 19/219 - Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer

Өтініш беруші қоғамдық емес
Өтініш адресіне жіберіледі
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. Басталды 2018
  2. Жинақ аяқталды
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  5. Аяқталды

Бұл der Bremischen Bürgerschaft онлайн петициясы.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Meine Petition richtet sich gegen die Zwangsmitgliedschaft und Zwangabgabe an die Arbeitnehmerkammer Bremen

Begründung:

Ich lebe und arbeite nicht im Land Bremen. Die Firma meines Arbeitgeber hat ihren Sitz in Bremerhaven. Berufsbedingt (Schwertransportbegleiter) bin ich nur ganz selten in der Firma. Für mich ist die Zwangsabgabe nicht nachvollziehbar. Es kann doch nicht sein, daß ich verpflichtet werde Mitglied in einer Zwangsgewerkschaft zu sein und das Personal, welches für mich keinen Nutzen hat, auch noch durch meine Zwangsabgabe zu bezahlen. Gewerkschaften und hier zähle ich obige Kammer dazu, haben in der heutigen Zeit keinerlei Daseinsberechtigung mehr. Ganz im Gegenteil, diese sind die größten Arbeitsplatzvernichter in dieser Gesellschaft! Diese Petition ist um so wichtiger, da Gewerkschaften und genannte Kammer nur der verlängerte Arm der Gesetzgeber sind und sich nachweislich in die Politik einmischen, obwohl dies nicht zu ihren Aufgaben gehört! Es ist natürlich jedem Arbeitnehmer freigestellt sein Geld zum Fenster hinaus zu werfen aber eine Zwangsmitgliedschaft ist meiner Meinung nach nicht Verfassungskonform. Laut geltendem Europäischen Recht sogar ein Eingriff in die Grundrechte des Bürgers.

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Петиция басталды: 24.01.2018
Жинақ аяқталады: 08.03.2018
Аймақ: Bremen
санат:  

жаңалықтар

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/219

    Gegenstand:
    Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer

    Begründung:
    Der Petent wendet sich gegen die Zwangsmitgliedschaft und die Beitragspflicht zur
    Arbeitnehmerkammer. Da er nicht im Land Bremen wohne und sich berufsbedingt selten in
    seiner in Bremerhaven ansässigen Firma aufhalte, sei die Beitragspflicht für ihn nicht
    nachvollziehbar. Die Zwangsmitgliedschaft sei seiner Meinung nach verfassungswidrig.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eingeholt. Außerdem hatte der Petent die
    Möglichkeit, sein Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung seiner Petition mündlich zu
    erläutern. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Nach dem Gesetz über die Arbeitnehmerkammern im Land Bremen gehört der Petent zum
    Kreis der beitragspflichtigen Mitglieder. Sein Arbeitgeber ist in Bremerhaven ansässig. Als
    Arbeitnehmer erhält er von dort seine Anweisungen. Die Tatsache, dass er nicht im Land
    Bremen lebt und arbeitet ist nach der gesetzlichen Regelung unerheblich. Als Zugehöriger der
    Arbeitnehmerkammer ist der Petent zur Zahlung des Pflichtbeitrages verpflichtet.

    Die Zwangsmitgliedschaft ist auch nicht verfassungswidrig. Dies hat das
    Bundesverfassungsgericht bereits in den siebziger Jahren festgestellt.

    Begründung (PDF)

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