L 19/259 - Fehlende Sportmöglichkeiten in der JVA

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

3 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Fehlende Sportmöglichkeiten Ich fordere die Nachbesetzung einer seit 5 Jahren unbesetzten Stelle einer Sportfachkraft (4. Sportbeamter). Z. Zt. findet aufgrund von Personalmangel am Wochenende keinerlei Sport statt. Darüberhinaus sollte eine Kooperation mit externen Anbietern geprüft werden (z. B. LSB Landessportbund Bremen). Darüberhinaus fordere ich eine Schmerzmittelvergabe unter Sichtkontrolle (Tabletten). Derzeit werden ausschließlich Zäpfchen verteilt; eine Vergabe in Tablettenform findet nicht statt.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 13.08.2018
Sammlung endet: 25.09.2018
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 35 vom 15. Februar 2019

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, dem Anliegen zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 19/259

    Gegenstand:
    Beschwerde über fehlende Sportmöglichkeiten und Schmerzmittelausgabe

    Begründung:
    Der Petent beschwert sich über fehlende Sportmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt
    Oslebshausen. Grund dafür sei der seit mehreren Jahren bestehende Personalmangel. Am
    Wochenende finde keinerlei Sport statt. Außerdem fordert der Petent die
    Schmerzmittelvergabe umzustellen. Derzeit würden ausschließlich Zäpfchen verteilt.
    Sinnvoller erscheine ihm, Schmerztabletten unter Sichtkontrolle auszugeben. Die Petition wird
    von drei Mitzeichnerinnen oder Mitzeichnern unterstützt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
    Senators für Justiz und Verfassung eingeholt. Außerdem hatte der Petent die Möglichkeit, sein
    Anliegen im Rahmen der öffentlichen Beratung der Petition mündlich zu erläutern. Unter
    Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    zusammengefasst wie folgt dar:

    Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen des Petenten auseinandergesetzt.
    Ihm ist bewusst, dass gerade das Sportangebot in der JVA nicht nur der Freizeitgestaltung
    dient. Es hat vielmehr auch einen regulativen Charakter, kann zum Aggressionsabbau
    beitragen und auch kriminalpräventive Wirkung entfalten. Gleichwohl kann er dem Anliegen
    des Petenten nicht zum Erfolg verhelfen.

    Bei der Planung der Sportangebote für die Gefangenen ist zum einen zu berücksichtigen, dass
    es aufgrund der laufenden Anstaltssanierung zu Einschränkungen im Sportbetrieb kommen
    kann. Darüber hinaus müssen bei der Planung alle Vollzugsarten berücksichtigt werden. Dies
    kann insbesondere dazu führen, dass die Sporthalle und der Sportplatz nur zu bestimmten
    Zeiten genutzt werden können.

    In der JVA Oslebshausen ist seit Januar ein weiterer Sportbeamter eingesetzt, so dass
    insgesamt dreieinhalb Sportbeamte beschäftigt werden. Neben Sportangeboten in der Woche
    kann der Petent jetzt auch samstags eine Stunde Sport treiben. Außerdem finden an den
    Wochenenden Sportevents statt. Damit hat sich die Situation etwas entspannt, entspricht aber
    immer noch nicht dem, was der Petent sich vorstellt. Das ist für den Petitionsausschuss
    nachvollziehbar. Allerdings muss auch berücksichtigt werden, dass versucht wird, die Zahl der
    Vollzugsbeamten zu erhöhen. Gerade Sportbeamte brauchen aber zusätzliche
    Qualifikationen, über die Bewerber verfügen müssen oder die sie erwerben müssen.

    Der Senator für Justiz und Verfassung hat mitgeteilt, er stehe einer Kooperation mit externen
    Sportanbietern, wie dem Landessportbund, positiv gegenüber. Solche Sportangebote durch
    Externe setzten aus Gründen der Sicherheit jedoch immer voraus, dass auch Vollzugsbeamte
    vor Ort sein müssten. Dies stelle angesichts der noch angespannten Personalsituation in der
    JVA nach wie vor ein Problem dar.

    Der Petitionsausschuss geht davon aus, dass sich mittelfristig mit der Beendigung des
    Umbaus der JVA und der geplanten weiteren Aufstockung von Personal die Situation bei den
    Sportangeboten weiter verbessern wird.
    Zu dem vom Petenten gewünschten Einsatz von Schmerztabletten statt von Schmerzzäpfchen
    ist auszuführen, dass in der Vergangenheit in der Justizvollzugsanstalt Schmerztabletten
    missbräuchlich genutzt und intravenös gespritzt wurden. Da der unkontrollierte Konsum von
    gespritzten Schmerzmitteln erhebliche gesundheitliche Folgen bei den Konsumenten nach
    sich ziehen kann, wurde die Darreichungsform auf Zäpfchen umgestellt. Diese Argumentation
    ist für den Petitionsausschuss nachvollziehbar. Auch aus medizinischer Sicht spricht nichts
    gegen die Vergabe von Zäpfchen.

    Begründung (PDF)

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