L 20/155 - Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

32 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

32 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

Sehr geehrte Damen und Herren, nicht nur zur Kenntnisnahme, sondern auch als Bitte, zu prüfen, inwieweit Sie über eine Bundesratsinitiative tätig werden können, sende ich Ihnen eine Petition, die ich auch an den Deutschen Bundestag (bzw. eine Fraktion) gerichtet habe. Der Wortlaut: Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts der tief einschneidenden und teils dramatischen Folgen der Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus (Covid 19) für unsere Gesellschaft, unsere Demokratie und der Wirtschaft erwarte ich von Ihnen, dass Sie Ihre Aufgabe als parlamentarische Opposition und Kontrollorgan der Regierung wahrnehmen und die Regierung veranlassen, die teils umstrittenen, teils fragwürdigen Grundlagen ihrer Entscheidungen offenzulegen. Insbesondere geht es um - die Schließung von Kitas und Grundschulen mit allen gravierenden Folgen für die Kinder selbst und ihre Familien. Gibt es dafür eine wissenschaftlich gesicherte Grundlage oder lediglich Annahmen und Vermutungen? - die Statistik der Todesfälle. Warum wird nicht unterschieden zwischen Menschen, die an Covid 19 gestorben sind und solchen, bei denen das Virus bei ihrem Tod eher zufällig anwesend war? Das widerspricht grundlegenden wissenschaftlichen Standards. Hinsehen, nicht wegsehen! Benötigt wird eine saubere Analyse der Todesursachen! - um die französische Studie über den Vergleich der Todesfälle durch Covid 19 und solchen durch andere, bisher schon bekannte Coronaviren. In beiden Gruppen waren die Zahlen etwa gleich. Stimmen diese Zahlen auch heute noch und welche Rolle spielt diese Studie bei der Entscheidungsfindung? - den wissenschaftlichen Diskurs über die Maßnahmen. Werden alle relevanten Stimmen gehört und einbezogen? Gibt es somit eine breite Basis, die auch kritische Stimmen berücksichtigt? Verweisen möchte ich dazu auf den Offenen Brief von Prof. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie aus Schleswig-Holstein an die Bundeskanzlerin. - die Gesundheit. „Gesundheit geht vor“ heißt das Argument, mit dem auch härteste Grundrechtseinschränkungen gerechtfertigt werden. Geht es der Bundesregierung dabei ausschließlich um die Gesundheit derer, die von Covid 19 infiziert werden könnten oder hat sie auch die Gesundheit derer im Blick, die von den Folgen ihrer Verordnungen betroffen sind? Auch dadurch ist das Grundrecht auf Leben akut gefährdet. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Gärtner

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.05.2020
Sammlung endet: 17.06.2020
Region: Freie Hansestadt Bremen
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • uszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 15 vom 22. Januar 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
    (Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

    Eingabe Nr.: L 20/155

    Gegenstand: Überprüfung der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus

    Begründung:
    Der Petent fordert, die Grundlagen der im Rahmen der „Corona-Krise“ im Land Bremen verfügten
    Maßnahmen offen zu legen, die einschneidende und teils dramatische Folgen für Gesellschaft,
    Demokratie und Wirtschaft hätten. Der Petent bezweifelt die Notwendigkeit der Schließungen von
    Kitas und Schulen und stellt die Aussagekraft der Statistiken über Todesfälle im Zusammenhang
    von Covid-19 in Frage. Ferner kritisiert er die Nichtbeachtung von kritischen Stimmen zum aktuellen
    Vorgehen. Auch die Rechtfertigung der zum Teil massiven Grundrechtseinschränkungen sei zu
    hinterfragen.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für
    Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eingeholt. Ferner wurde dem Petenten die Möglichkeit
    geboten, sein Anliegen im Rahmen einer öffentlichen Beratung vorzutragen und zu begründen. Die
    Petition hatte 33 Mitzeichner*innen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

    Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist der Ausschuss der Überzeugung,
    dass die vom Senat per Rechtsverordnung getroffenen Maßnahmen zum Schutz vor Covid-19
    geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind. Nach der Einschätzung des Robert-Koch-Instituts
    handelt es sich bei Covid-19 um eine sehr infektiöse Erkrankung, die eine Gefährdung für die
    Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland darstellt. Um schweren Krankheitsverläufen
    vorzubeugen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, müssen alle
    Maßnahmen darauf gerichtet sein, die Verbreitung der Erkrankung so gut wie möglich zu
    verlangsamen. Dazu gehören Regelungen zur Anordnung von Quarantänen ebenso wie das Verbot
    bestimmter Veranstaltungen, Feiern und sonstigen Menschenansammlungen sowie die Schließung
    nicht krisenrelevanter Einrichtungen. Bestandteil dieses Maßnahmenpakets war im Frühjahr auch
    die zeitweise Schließung von Kitas und Schulen. Durch diese Maßnahmen wird die Bevölkerung
    dazu angehalten, vermehrt zu Hause zu bleiben, soziale Kontakte einzuschränken und nur
    notwendige Besorgungen zur Deckung des täglichen Bedarfs zu tätigen.

    Die getroffenen Maßnahmen folgen im Wesentlichen den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
    sowie den gemeinsamen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen der
    Länder. Grundlage dafür ist die Analyse verschiedener objektiver Datenquellen, die in der
    senatorischen Stellungnahme genauer bezeichnet werden. Bezüglich der Einzelheiten wird daher
    auf die dem Petenten bekannte Stellungnahme verwiesen.

    Dass durch diese Strategie einzelne Wirtschaftszweige stärker belastet werden als andere ist eine
    ernst zu nehmende Auswirkung der Pandemie, derer sich der Ausschuss bewusst ist. Entsprechend
    wird durch umfangreiche Hilfsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen versucht, die
    betroffenen Unternehmen und Selbständigen finanziell zu unterstützen. Mit dem Bremen-Fonds hat
    das Land Bremen ein umfangreiches Finanzpaket aufgelegt, um die wirtschaftlichen Folgen des
    (Teil-) Lockdowns abzumildern.

    Die Rechtmäßigkeit der vom Land Bremen getroffenen Schutzmaßnahmen wurde bereits mehrfach
    von den Verwaltungsgerichten überprüft und bestätigt. Gewisse Grundrechtseinschränkungen sind
    danach hinzunehmen, wenn sie dem Schutz eines hochrangigen Rechtsguts, der Gesundheit der
    Allgemeinheit, dienen. Eine von den Maßnahmen ausgehende Gefahr für die Demokratie vermag
    der Ausschuss nicht zu erkennen.

    Begründung (PDF)

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