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Vetoomusprosessi saatiin päätökseen
Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
Mit der Petition wird gefordert, dass die De-Mail Adressen aller Bremer Behörden und Gerichte auf deren jeweiligen Homepages in geeigneter Form frei zugänglich veröffentlichen werden. Die gesetzlichen Grundlagen zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit den Behörden und Gerichten sind bereits geschaffen. Um allen Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, diese Kommunikation auch tatsächlich zu nutzen, sollten die schon verfügbaren De-Mail Adressen auch umgehend auf den jeweiligen Homepages bekanntgemacht werden.
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lataa (PDF)Vetoomuksen tiedot
Vetoomus alkoi:
12.10.2020
Vetoomus päättyy:
23.11.2020
Alueella:
Bremen
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
ajankohtana 22.7.2021Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 20 vom 2. Juli 2021
Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Bürgerschaft
(Landtag) keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:
Eingabe-Nr.: L 20/239
Gegenstand: Veröffentlichung von Behörden-De-Mail-Adressen auf den jeweiligen
Homepages
Begründung:
Der Petent regt an, die De-Mail-Adressen aller bremischen Behörden und Gerichte auf deren
jeweiligen Homepages in geeigneter Form frei zugänglich zu veröffentlichen. So würde allen
Bürger:innen und Unternehmen ermöglicht, diese Kommunikation auch wirklich zu nutzen.
Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten Stellungnahmen des Senators für
Finanzen sowie der Senatorin für Justiz... enemmän
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