Reģions: Brēmene

L 20/303: Änderung des Senatsbeschlusses wg. des aktuellen Infektionsgeschehens

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
498 Atbalstošs 498 iekš Brēmene

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498 Atbalstošs 498 iekš Brēmene

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  1. Sākās 2021
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija der Bremischen Bürgerschaft ,

Wir Bremerinnen und Bremer wollen - eine Änderung des Bremer Senatsbeschlusses vom 16.02.2021 bzgl. Schulen ab 01.03.2021 # wegen des aktuellen Infektionsgeschehens, insbesondere wegen der neuen Mutationen - offene Grundschulen mit Halbgruppen # um Gesundheitsschutz und Bildung miteinander in Einklang zu bringen - Abstand durch Wechselunterricht # weil bei voller Klassenstärke kein Abstand zu halten ist - Umsetzung der RKI-Regeln AHA-L und damit Masken auch an Grundschulen # weil Kinder genau so infektiös sind wie Erwachsene, weil der Nutzen von Masken erwiesen ist und weil es keinen Beleg für die Schädlichkeit von Masken gibt - regelmäßige verpflichtende Tests von Lehrkräften und Kindern sowie täglich kontaktloses Temperaturmessen vor Betreten der Schule # um Infektionsketten früh zu erkennen und zu unterbrechen - Anschaffung von Lüftungsanlagen für alle Klassenräume, in denen mobile Anlangen das Lüften verbessern können # um nachhaltig die vielleicht noch jahrelange Corona-Infektionsgefahr in Schulen zu reduzieren - Notbetreuung für Kinder von Eltern mit systemrelevanten Berufen oder ohne Home Office # damit wir solidarisch mit unseren für uns arbeitenden Mitmenschen sind - Klassenlehrkräfte holen solche Kinder verpflichtend in den Unterricht, die aus schwierigen sozialen / familiären Gründen im Präsenzunterricht sein sollen # damit die Schwächsten in der Gesellschaft gefördert werden

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Jaunumi

  • Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Land) Nr. 20 vom 2. Juli 2021

    Der Ausschuss bittet, folgende Petition für erledigt zu erklären:

    Eingabe Nr.: L 20/303

    Gegenstand: Änderung des Senatsbeschlusses zum Schulbetrieb

    Begründung:
    Der Petent wendet sich wegen des damaligen Infektionsgeschehens gegen den Beschluss des
    Senats vom 16. Februar 2021 bzgl. der Schulöffnung ab 1. März 2021. Im Einzelnen geht es
    ihm um die Öffnung der Grundschulen mit Halbgruppen, Wechselunterricht für alle Klassen
    und eine Maskenpflicht auch Kinder, die die Grundschulen besuchen. Testungen und
    Temperaturmessen sollten für alle Lehrkräfte und Schüler:innen verpflichtend sein und
    Klassenräume mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden. Darüber hinaus fordert... vairāk

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Es gibt keine ausreichende Evidenz für das Maskentragen:Das Europäische "RKI" (ECDC) erklärt,dass ein Nutzen des Tragen von Masken noch immer nicht evident nachgewiesen ist. In der „S3-Leitlinie Maßnahmen zur Prävention & Kontrolle der SARS-CoV-2-Übertragung in Schulen“ wird beim Maskentragen auch von "niedriger Evidenz" ausgegangen. Warum also Maskenpflicht an Grundschulen,wenn es die Evidenz nicht hergibt?!??? Es gibt noch eine Vielzahl weiterer Studien,die den Nutzen vom Maskentragen anzweifeln: http://www.aerzteklaerenauf.de/maske www.co-ki-masken.de

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